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Angebotsausarbeitung kostenpflichtig?

| 20. Juni 2020 12:42 |
Preis: 35,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

..ein von der heizungsfirmage geplante-von mir dann gestoppte Angebotsausarbeitung wegen Reparatur der Gastherme : ist dies kostenpflichtig? es war mit der Firma nichts vereinbart!!! Zur Besichtigung der möglichen Reparatur war ein 3maliger Besuch erfolgt...ein Angebot ist nicht gefolgt oder geschrieben worden...

Grund meines Wechsels zu einer anderen Firma: es ging bis zu meiner Absage kein Angebot ein - Zeitverlust mind.zwei Wochen..dafür flatterte mir von diese Heizungsfirma eine rechnung über 70,81 € ins Haus.
Aus Sicherheitsgründen der Gasanlage und verbundener Elektrik - Wasserverlust im Verbrennungsraum-habe ich kurzfristig eine andere Firma gefunden - die den Schaden erstmal behoben hat.
wie beurteilen Sie die Situation.. Ich meine ein Angebot ist id.Regel unverbindlich und freiwillig, es sei denn, wenn ausdrücklich kostenpflichtig abgemacht wäre,ist hier aber nicht der Fall.

20. Juni 2020 | 13:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. D.h. wenn keine Vereinbarung darüber getroffen wird, dass ein Kostenvoranschlag zu vergüten ist, dann ist keine Vergütung dafür geschuldet.

Es gibt davon dann eine Ausnahme, wenn Arbeiten vor Vertragsschluss erbracht werden, die im Verhältnis zum späteren Auftrag einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern (vgl. Palandt § 632 Rn. 11).

Nach Ihren Angaben haben jedoch lediglich Besichtigungen stattgefunden, vermutlich aufgrund unzureichender Vorbereitung mehrfacht.

Deshalb sehe ich in Ihrem Fall keinen Anspruch auf eine Vergütung für einen Kostenvoranschlag.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 26. Juni 2020 | 19:11

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