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Angebot von eBay zurückgezogen nachdem ersteigert wurde

4. September 2005 21:21 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Hallo,
da hab ich folgendes Problem : Bei ebay wurde ein PKW Anhänger versteigert. Kurz nach meinem Gebot ( war der einzigste 500Euro)zog der Verkäufer sein Angebot zurück. Ich bekam von ihm ne mail, dass er seinen Brief nicht finden konnte, und der Hänger so nicht vollständig sei. Nach Auskunft einer Zulassungsstelle meines Landkreises, lässt sich ein Brief aber beschaffen- Ersatzbrief.Der kostet so um die 30 Euro. Ich teilte dem Verkäufer mit, dass ich auf den Kauf bestehe und den Hänger gegen Barzahlung abholen will. Er schrieb mir ne mail, dass er nicht mehr aus den genanntem Grund mir den Hänger verkaufen will ! Nach Urteil des OLG Oldenburg, was ich gelesen habe - ( 8 U 93/05 ) - wäre sein Verhalten nicht gesetzlich. Nun aber mein Problem, ich würde ja den Verkäufer verklagen, kann mir aber keinen Anwalt und ein teures Verfahren leisten,. ich beziehe ALG 2 , hab einfach nicht genug Geld dazu. Kann ich eigentlich Prozesskostenbeihilfe bekommen ? Wer zahlt , wenn der Verkäufer nach einigen Briefen von meinem Anwalt den Hänger dann doch rausrückt ? Wie beurteilen meine Chancen ?
Vielen Dank, bin mal gespannt ! DANKE

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

für Ihre Anfrage bedanke ich mich recht herzlich und möchte Sie sogleich unter Berücksichtigung der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen summarisch (s. Hilfe-Button) beantworten.

Selbstverständlich schuldet der Verkäufer Erfüllung. Nachdem Sie ihn (bitte zur Sicherheit noch mal mit Einschreiben) angemahnt haben, befindet er sich im Verzug. Deshalb schuldet er, wenn sie nunmehr zum RA gehen, dessen GESAMTEN Gebühren sowie die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung.

Wenn Sie einen Beratungshilfeantrag stellen, wird zudem die Erstberatungsgebühr des Anwalts vom Staat vorgestreckt. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim in Ihrer Stadt zuständigen Amtsgericht stellen. Prozesskostenhilfe

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

<A href="http://www.anwaltskanzlei-hellmann.de">www.anwaltskanzlei-hellmann.de</A>
<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>

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