Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich dürfte der Einsatz einer Mehrwertnummer nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Hier stellt sich aber tatsächlichdie Frage, ob Sie sich nicht dem Verdacht eines Betruges aussetzen.
Aufgrund der Möglichkeit, sich zu bewerben, dürfte der Anrufer davon ausgehen, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, auch eine Anstellung zu erhalten. Da in Ihrem Fall die Erfolgsquote aber verschwindend gering ist, kann man sicherlich annehmen, das hier nur Anrufe generiert werden sollen, um Geld einzunehmen. Die erwartete Chance des Anrufers scheint ja tatsächlich kaum realisierbar.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass ihre hohen Bewerbungskriterien nicht hinreichend dargestellt werden können, sonst würden sie sicherlich nicht so viele Bewerbungen erhalten.
Daher würde ich hier von diesem Vorgehen eher abraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Steininger!
Vielen Dank für Ihre erste Einschätzung.
Tatsächlich ist es ja so dass die Stellen wirklich vergeben werden, auch geben wir alle Bewerbungskriterien vorab eindeutig bekannt. Es werden alles nicht Stellen beworben welche nicht vorhanden sind um Umsatz via Mehrwertnummer zu erzeugen. Würde der Bewerber sich z. B. nur Bewerben wenn er die angegebenen Kriterien erfüllt, so wäre er auf jeden Fall ein passender Kandidat.
Leider stellt sich bei den Berbungsgesprächen jedoch sehr häufig heraus dass doch "etwas" geschummelt wurde, bzw. der Bewerber die Voraussetzungen nicht erfüllt/erfüllen kann. (Leumundszeugnis, Arbeitszeiten, Führerschein, Fremdsprachen, etc.)
Die Anzahl der hohen Bewerbungen lässt sich meiner Einschätzung dadurch begründen dass viele Menschen es als nicht all zu anstrengende Arbeit (bzw. eher als "Ehre/Spaß") ansehen einen Prominenten zu seinen Auftritten zu begleiten/betreuen/etc. Und genau dieser Punkt ist auch jener woran es bei den meisten Bewerbern scheitert. Sicherlich können Sie sich vorstellen dass wir bei der Auswahl des Betreuungspersonals sehr gründlich und vorsichtig sind, denn diese Akteure/Prominenten sind widerrum das Kapital unseres Unternehmens.
Sofern nachweisbar ist - also dass Stellen tatsächlich vergeben werden nur einige Bewerber aufgrund der o. g. Umstände abgelehnt werden (müssen) - würden wir dann trotzdem Gefahr laufen uns strafbar zu machen?
Beste Grüße
Die entscheidende Frage ist, ob bei der Anwahl ein Irrtum über die Erfolgsaussichten besteht.
Ich halte einen Anfangsverdacht auf jeden Fall für möglich.
Eoe die Darstellung dann konkret ist, müsste man im Detail ansehen.
Sicherlich ist der Einsatz einer Mehrwertnummer möglich, aber in diesem konkreten Fall erscheint dies doch nicht risikolos.