Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vertrag ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil die Vertragsdauer unklar ist.
Im Streitfall muss man diese Klausel aber auslegen.
Die Klausel muss man wohl so verstehen, dass der Vertrag auf jeden Fall nach 12 Monaten, also zum 28.02.2014 endet.
Er läuft mindestens bis Oktober; verlängert sich dann bis Dezember und dann bis Februar 2014.
Der Vertrag kann auch vor Feburar 2014 beendet werden, wenn man ihn kündigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geheerter Herr Schwerin,
danke für Ihre Antwort.
Es ging mir bei der Frage rein um die Anfechtbarkeit und nicht darum wann die Vertragslaufzeit endet bzw. dieser gekündigt werden kann.
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, ist der Vertrag, nur auf Grund der ungenau definierten Vertragslaufzeit, nicht anfechtbar. Des weiteren müsste man sehen wie die Klausel im Streitfall ausgelegt wird, was einige Unwägbarkeiten mit sich bringt. Da wir aber evtl. noch Interesse hätten mit dem Markler zusammenzuarbeiten, wäre das Risiko zu hoch in einem verlorenem Streitfall ein belastetes Verhältnis mit diesem zu erzeugen. Daraus ergibt sich von solch einem Streitfall Abstand zu nehmen und weiterhin mit diesem zusammenzuarbeiten oder die Vertragslaufzeit fristgerecht zu kündigen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
für eine Anfechtung braucht es einen Grund, den man vorliegend nicht hat.
Die Klausel ist durchaus unklar - aber das ist kein Anfechtungsgrund.
Mit freundlichen Grüßen