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Anfechtung eines Marklervertrags

28. Oktober 2013 16:27 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


20:10

Es handelt sich hierbei um einen Vertrag, bei dem die Vertragsdauer nicht genau definiert ist.
Im Abschnitt, der die Vertragsdauer regelt, heißt es:

"Der Vertrag gilt ab dem März und endet am Okt 2013. Er verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt wird. Er endet automatisch nach Ablauf von 12 Monaten."

Nun meine Frage wäre ob dieser Vertrag anfechtbar ist, da nur eine ungefähre Vertragsdauer definiert ist und kein genauer Stichtag an dem dieser beginnt beziehungsweise endet, genannt wird.
Falls der Vertrag angefochten werden kann, würde mich auch die Erfolgsaussichten interessieren.

In diesem Vertrag waren die Lücken für den Beginn/Ende schriftlich auszufüllen, dies ist auch der Grund warum solch seltsamen Bezeichnungen wie "März" (welches eher wie ein "Mäz" aussieht) und "Okt" zustande gekommen sind.
Des weiteren wurde der Vertrag nicht gekündigt, sodass der Markler für weitere drei Monate beauftragt wurde.

28. Oktober 2013 | 16:43

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Vertrag ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil die Vertragsdauer unklar ist.

Im Streitfall muss man diese Klausel aber auslegen.

Die Klausel muss man wohl so verstehen, dass der Vertrag auf jeden Fall nach 12 Monaten, also zum 28.02.2014 endet.

Er läuft mindestens bis Oktober; verlängert sich dann bis Dezember und dann bis Februar 2014.

Der Vertrag kann auch vor Feburar 2014 beendet werden, wenn man ihn kündigt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2013 | 17:04

Sehr geheerter Herr Schwerin,

danke für Ihre Antwort.
Es ging mir bei der Frage rein um die Anfechtbarkeit und nicht darum wann die Vertragslaufzeit endet bzw. dieser gekündigt werden kann.
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, ist der Vertrag, nur auf Grund der ungenau definierten Vertragslaufzeit, nicht anfechtbar. Des weiteren müsste man sehen wie die Klausel im Streitfall ausgelegt wird, was einige Unwägbarkeiten mit sich bringt. Da wir aber evtl. noch Interesse hätten mit dem Markler zusammenzuarbeiten, wäre das Risiko zu hoch in einem verlorenem Streitfall ein belastetes Verhältnis mit diesem zu erzeugen. Daraus ergibt sich von solch einem Streitfall Abstand zu nehmen und weiterhin mit diesem zusammenzuarbeiten oder die Vertragslaufzeit fristgerecht zu kündigen.

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2013 | 20:10

Sehr geehrter Fragesteller,

für eine Anfechtung braucht es einen Grund, den man vorliegend nicht hat.

Die Klausel ist durchaus unklar - aber das ist kein Anfechtungsgrund.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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