Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Ihr Stromversorger kann den Anschluss dann nicht sperren, wenn sie zumindest die laufenden Abschlagszahlungen leisten. Widersprechen können Sie einer Vertragsänderung d.h. einer Erhöhung der Stromtarife. Zahlen Sie dann die ursprünglichen Abschlagszahlungen weiter, jedoch nicht die vom Versorger verlangte Erhöhung, so ist dieser nicht zur Sperrung berechtigt.
Sollten Sie allerdings keinerlei Zahlungen leisten oder geleistet haben, so wäre eine Sperrung berechtigt.
Dies gilt auch für eine Kündigung. Ihr Versorger wäre dazu nur berechtigt, wenn ihre Zahlungen geringer ausfallen als die monatlichen Abschlagszahlungen, die von ihnen zuletzt unwidersprochen und unstreitig gezahlt worden.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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