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An Grenze ohne Abschluss gepflastert.
30. Juli 2020 19:12
|
Preis:
57,00 €
|
Beantwortet von
Wir haben vor einem Jahr ein Grundstück samt Scheune gekauft die an ein Nachbargrundstück grenzt. Auf diesem Grundstück befindet sich ein gepflasterter Parkplatz der ohne Abschluss kannte direkt an unsre Scheune gelegt wurde. Die Scheune haben wir samt Grundmauern nun abgerissen. Nun liegt seine Pflasterfläche frei und es besteht die Möglichkeit ohne nachträglichen Abschluss abzusacken. Meine Frage , wer ist hier in der Flicht zu handeln.
Sehr geehrter Fragensteller,
im Gegensatz zum teilweisen Abriss einer gemeinschaftlichen Grenzwand kann ich hier keine Sicherungspflichten Ihrerseits erkennen.
Wenn der Nachbar ein Wegbrechen seiner Steine verhindern möchte, obliegt dies ihm selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Saeger
(2022)
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53125 Bonn
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