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Amtsärztliche Untersuchung wegen Übernahme ins Beamtenverhältnis

23. Februar 2012 20:33 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

für meinen Sohn steht bald die amtsärztliche Untersuchung wegen Übernahme ins Beamtenverhältnis an (Lehramt, Bayern).
Leider war er nun wegen eines Junggesellenabschieds in den Niederlanden und ich kann nicht ausschließen, dass er dort Cannabis konsumiert hat.

Daher meine Frage:
Wird bei dieser Untersuchung (routinemäßig) ein Drogenscreening durchgeführt? Wenn ja, kann man dieses verweigern? Dürfen solche Drogenscreenings überhaupt ohne Einwilligung stattfinden?

Danke für Ihre Antworten!

23. Februar 2012 | 22:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Drogen- und Alkoholtests sind nur zulässig, wenn Umstände vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis begründen, dass eine entsprechende Abhängigkeit besteht. Eine pauschale Untersuchung ohne konkreten Anlass ist dagegen unzulässig.

Das gilt zunächst nur für Arbeitnehmer, ist aber meines Erachtens auch auf Beamte (Lehrer) übertragbar - so jedenfalls meine erste vorläufige Prüfung und Einschätzung.

Verwaltungsgerichtliche Urteile in Beamtensachen wurden hier von mir trotz intensiver Suche (auch in der kostenpflichtigen größten deutschen Rechtsdatenbank) leider nicht zu finden.

Nichtsdestotrotz ist von einem Urintest und einer Frage nach (regelmäßigem) Drogenkonsum auszugehen.

Ein gezielter Drogentest darf aber wie gesagt wohl eher nicht erfolgen und kann verweigert werden.

Bei einem Urintest sollte bei nur allenfalls gelegentlichen Konsum nach mehreren Tagen oder nach einer Woche ein Nachweis kaum mehr möglich sein, was aber von mehreren Faktoren abhängt, wie z. B. Alter, Gewicht, etc.

Für Bluttests gilt Ähnliches.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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