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Amazon FBA

| 26. Oktober 2021 10:56 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

Ich möchte durch Amazon FBA elektronische Geräte wie ein Airpod verkaufen. Ich brauche dafür einige Zertifikat wie CE, WEEE, ect. Können Sie mir sagen was für Zertifikate ich genau brauche und ob es ausreicht wenn der Herrsteller in China bei dem ich die Ware kaufe diese Zertifikat hat?


Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Was Sie genau brauchen, hängt vom jeweiligen Gerät ab.
Eine Liste findet sich hier: https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/manufacturers_en

Vor allem können Sie sich nicht darauf verlassen, dass das Kennzeichen z.B. auch die Wirksamkeit in Deutschland entfaltet, da es viele ungeschützte und nachgemachte Kennteichen gibt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 26. Oktober 2021 | 16:12

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter,

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Ich hoffe Sie können mir diese Frage etwas genauer beantworten.

Für dieses Gerät: > https://amzn.to/3GnXtsJ

Brauche Ich einen CE und RoHS Zertifikat das nicht älter als 3 Jahre ist. Bzw. muss es alle 3 Jahre neu erstellt werden.
Meine Frage an Sie:
Können Sie mir sagen, ob ich noch weitere Zertifikate für das ähnliche Produkt brauche?
Ich habe leider keine passende Antwort auf der Homepage gefunden die Sie mir genannt haben?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Oktober 2021 | 05:55

Sie müssen Ihr Produkt nach ElektroStoffV, Elektrogesetz und CE-Kennzeichnungspflicht nach Paragraph 7 ProdSg kennzeichnen.

Nach Paragraph 6 ProdSg gilt folgende Verpflichtung:


1.
der Verbraucherin oder dem Verbraucher die Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese oder dieser benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können,
2.
den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen,
3.
eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen

Bewertung des Fragestellers 29. Oktober 2021 | 11:06

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Stellungnahme vom Anwalt:

Lieben Dank, bei Nachfragen gerne melden! Viel Erfolg!