Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Nummer 113 BKAT sieht die Vorschrift stets 4 Punkte und eine Geldbuße von 80 Euro vor.
Es gäbe hier höchstens noch die Möglichkeit von der Geldbuße abzuweichen, nicht allerdings von den Punkten, um die es Ihnen ja auch primär gehen dürfte.
Die Chancen für die Verteidigung hängen maßgeblich von den jeweiligen Aussagen des Betroffenen und der Polizisten ab, also ob diese den Anschein erweckten, dass der Betroffene tatsächlich den Fußgängerüberweg nutzen wollte oder bereits seit längerer Zeit dort stand und Sie davon ausgehen konnte, dass er diesen nicht benutzt, da er zum Beispiel auch in eine andere Richtung schaute. Ich nehme allerdings an, dass Sie selbst keine weiteren Zeugen im Fahrzeug dabei hatten.
Ohne Akteneinsicht würde ich eine Verteidigung daher nicht empfehlen.
Diese würde sich auch nur beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung lohnen, da Ihnen weder der Führerscheinentzug droht, noch ein Fahrverbot im Raum steht.
Wenn Sie allerdings eine besitzen und dabei anwaltliche Hilfe benötigen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Hallo
vielen Dank für die Antwort,
Offen ist nun doch noch meine Frage aus dem Text welche Gegenargumentation ich verwenden könnte d.h.
Können Sie mir eine Formulierung für den Anhörungsbogen empfehlen um eine Milderung zu erreichen. Soll ich den Verstoß zugeben oder nicht und dann stattdessen den von Ihnen empfohlene Begründung einfügen
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich empfehle keine schriftliche Stellungnahme ohne vorherige Akteneinsicht.
Falls Sie dies dennoch tun möchten, empfehle ich die folgende Formulierung:
Ich habe mich dem Zebrastreifen vorsichtig genähert und erkannte eine Person, die dort stand.
Ich habe gewartet und überprüft, ob diese Person den Zebrastreifen überqueren wollte. Die Person hatte sich allerdings mit dem Gesicht dem Überweg abgewandt, sodass ich davon ausging und ausgehen durfte, dass keine Überquerung gewünscht war, sodass ich langsam und vorsichtig den Zebrastreifen überfuhr.
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Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt