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Am Zebrastreifen einem Fußgänger den Übergang nicht ermöglicht

3. Februar 2014 22:27 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


21:31

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich letzte Woche abends im Dunkeln an einem eigentlich gut ausgeleuchtetem und zusätzlich mit orange Blinklichtern versehenem Zebrastreifen einem Fußgänger den Übergang nicht ermöglicht.
Die Person schaute zur anderen Seite und machte nicht den Eindruck die Straße überqueren zu wollen.
Nachdem ich den Zebrastreifen befahren hatte, wurde ich von der Polizei angehalten, daher schaute der Fußgänger vermutlich auch nicht in meine sondern in die Richtung der verdeckt stehenden Beamten.

Nun kam mit der Post ein Anhörungsbogen in welchem folgender Sachverhalt dargestellt wird.
"Ihnen wird zur Last gelegt, mit dem PKW, amtl Kennzeichen.....am.....um ....Uhr in ....als Fahrer folgendes Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigtem nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar verwenden wollte §26 Abs 1, § 49 STVO, §24 STVG, 113 Bkat
Als Zeugen aufgeführt sind die Namen der beiden Polizeibeamten welche den Vorgang beobachtet haben, Außerdem hatten die Beamten die Fußgängerin befragt.
Mein Führerschein u Fahrzeugpapiere wurden vor Ort kontrolliert u ich musste eine Unterschrift abgeben.
Damit bin ich als Fahrzeugführer eindeutig identifiziert
Im Anhörungsbogen habe ich nun noch bis Freitag Zeit, den Verstoß zuzugeben oder nicht.

Welche Möglichkeit der Gegenargumentation im Anhörungsbogen können Sie mir empfehlen , um den Fall abzumildern, da mir sonst zusätzlich zur Geldsstrafe wohl auch 4 Punkte drohen. Gibt es immer 4 Punkte oder im Einzelfall auch nur eine Geldstrafe?

Ob ein Widerspruch im Anhörungsbogen etwas bringt, bleibt vermutlich fraglich, mir fällt nichts Gescheites ein. Den Fußgänger nicht gesehen zu haben im diffusen Licht, wäre das einzige Argument, damit stellt man aber evtl. seine eigene Tauglichkeit, zum Führen eines PKW komplett in Frage
Es ist schon ärgerlich, da ich die letzten 30 Jahre ohne Punkte geschafft habe.

Mit freundlichem Gruß

3. Februar 2014 | 23:29

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Nummer 113 BKAT sieht die Vorschrift stets 4 Punkte und eine Geldbuße von 80 Euro vor.

Es gäbe hier höchstens noch die Möglichkeit von der Geldbuße abzuweichen, nicht allerdings von den Punkten, um die es Ihnen ja auch primär gehen dürfte.

Die Chancen für die Verteidigung hängen maßgeblich von den jeweiligen Aussagen des Betroffenen und der Polizisten ab, also ob diese den Anschein erweckten, dass der Betroffene tatsächlich den Fußgängerüberweg nutzen wollte oder bereits seit längerer Zeit dort stand und Sie davon ausgehen konnte, dass er diesen nicht benutzt, da er zum Beispiel auch in eine andere Richtung schaute. Ich nehme allerdings an, dass Sie selbst keine weiteren Zeugen im Fahrzeug dabei hatten.

Ohne Akteneinsicht würde ich eine Verteidigung daher nicht empfehlen.

Diese würde sich auch nur beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung lohnen, da Ihnen weder der Führerscheinentzug droht, noch ein Fahrverbot im Raum steht.

Wenn Sie allerdings eine besitzen und dabei anwaltliche Hilfe benötigen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


Rückfrage vom Fragesteller 4. Februar 2014 | 20:44

Hallo

vielen Dank für die Antwort,

Offen ist nun doch noch meine Frage aus dem Text welche Gegenargumentation ich verwenden könnte d.h.

Können Sie mir eine Formulierung für den Anhörungsbogen empfehlen um eine Milderung zu erreichen. Soll ich den Verstoß zugeben oder nicht und dann stattdessen den von Ihnen empfohlene Begründung einfügen

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Februar 2014 | 21:31

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich empfehle keine schriftliche Stellungnahme ohne vorherige Akteneinsicht.

Falls Sie dies dennoch tun möchten, empfehle ich die folgende Formulierung:

Ich habe mich dem Zebrastreifen vorsichtig genähert und erkannte eine Person, die dort stand.

Ich habe gewartet und überprüft, ob diese Person den Zebrastreifen überqueren wollte. Die Person hatte sich allerdings mit dem Gesicht dem Überweg abgewandt, sodass ich davon ausging und ausgehen durfte, dass keine Überquerung gewünscht war, sodass ich langsam und vorsichtig den Zebrastreifen überfuhr.

-----------------------

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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