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Als freiberufliche Lerntherapeutin in Berufsgenossenschaft pflichtversichert?

16. November 2020 20:03 |
Preis: 48,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Ich bin seit 2011 als freiberufliche Lerntherapeutin tätig. Bisher hatte ich 1-2 Honorarkräfte beschäftigt.
Seit September 2020 beschäftige ich nun einen fest angestellten Mitarbeiter. Die Anmeldungen einschließlich Lohnabrechnungen übernahm ein Steuerbüro. Nun erfuhr ich, dass ich selber in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert sei und erhielt zugleich eine Nachforderung der Beiträge der
letzten 4 Jahre. Ist das für mich als "Freiberufler" rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort

16. November 2020 | 22:03

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Als Lerntherapeutin sind sind in der BGW pflichtversichert. Für den Gesundheitsdienst und die Wohlfahrtspflege gibt es eine Pflichtversicherung bei der BGW, diese greift auch bei Selbständigen.

Die Beiträge können auch für bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben werden.

Deshalb ist in Ihrem Fall nichts gegen die Forderungen der Berufsgenossenschaft einzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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