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Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer spanischen SL

| 21. September 2011 12:29 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Wir besitzen mit 4 Personen mit jeweils 25 % Anteilen eine Finca in Mallorca , die in der Gesellschaftsform einer SL existiert.Zwei von uns , ich und ein spanischer Freund sind in der notariell anerkannten Gesellschafterversammlung als Alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter benannt worden.Der spanische Freund hat ohne unser Wissen auf die "FincaSL" zwei Hypotheken bei einer Bank in Höhe von zusammen 190.000 € aufgenommen.Die Rückzahlungen erfolgen nach dem Hypthekenvertrag der Bank , den nur der spanische Freund und der Bankdirektor notariell unterschrieben haben vom Gemeinschaftskonto der SL.Durfte der spanische Fr.den Vertrag ohne meine Zustimmung oder Zustimmung der Anderen die Hypoth.Vertr. abschließen und die Finca SL als Pfand angeben?Er scheidet demnächst aus der SL aus, müssen wir die noch ausstehenden Rückzahlungen weiter übernehmen oder muss er sie privat bezahlen?Was ist ,wenn wir nicht zahlen,ist eine Versteigerung durch Bank möglich?

21. September 2011 | 17:23

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes we folgt beantworten möchte:

vorab sei gesagt, dass eine abschließende Prüfung erst nach Durchsicht der vollständigen Unterlagen
möglich ist.-

Durfte der spanische Fr.den Vertrag ohne meine Zustimmung oder Zustimmung der Anderen die Hypoth.Vertr. abschließen und die Finca SL als Pfand angeben?

Ja, solange er alleinvertretungsberechtigt war und die Kreditaufnahme dem Gesellschaftszweck entsprochen hat. Was anzunehmen ist, da hier der Gesellschaftszweck das Halten der Immobilie sein sollte.

Er scheidet demnächst aus der SL aus, müssen wir die noch ausstehenden Rückzahlungen weiter übernehmen oder muss er sie privat bezahlen?
Da der Kreditaufnahme zugunsten der SL erfolgte, dann Vertragspartner ist die SL. Weder Sie noch der Mitgesellschafter müssen die Schuld bedienen, sondern die SL. Daher müssen die Zahlungen nach Ausscheiden des Sozius von der SL weiter getätigt werden.

Was ist ,wenn wir nicht zahlen,ist eine Versteigerung durch Bank möglich?
Ja, bei Verzug kann die Bank die Zwangsvollstreckung betreiben.

Gerne kann ich Ihnen anhand aller Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung und Kreditvertrag) die Lage abschließend prüfen. Bei Bedarf kontaktieren Sie mich unter info@kanzlei-potsdamerplatz.de


Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 23. September 2011 | 09:52

Vielen Dank für die Beantwortung der bisherigen Fragen.
Der span.Fr. hat seine 25% Anteile in einem weiteren privaten nicht notariellen Darlehnsvertrag in Höhe von 130.000 € bei Nichtzahlung abgetreten und dieser will jetzt die 25 % verkaufen.
Ist der private Vertag gültig obwohl der Fincawert wesentlich höher ist bzw. kann er verkaufen und die Erlöse für sich behalten oder darf er sich nur die 130.000 € wegnehmen und der Rest des Geldes geht an die Finca SL oder den spanischen Freund?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. September 2011 | 10:00

Sie stellen hier keine Nachfrage sondern stellen Sie neuen Fragen, die auch inhaltlich nicht einfach sind. Diese sind nicht kostenlos zu beantworten.

Möchten Sie, dass ich diese neuen Fragen beantworte, dann bin ich gerne für Sie weiter tätig. Kontaktieren Sie mich hierzu über meine Email.

Danke für das Verständnis.-

Bewertung des Fragestellers 23. September 2011 | 11:21

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ich werde vermutlich noch mit dem Anwalt direkt in Verbindung treten, meine Nachfrage bezog sich zwar auf das gleiche Thema, war aber wohl für ihn keine direkte Nachfrage.
Da es sonst nicht mehr möglich ist ,hier meine direkte Nachfrage zur Klarstellung ohne zusätzliche Aspekt.
Sollen die beiden Gesellschafter dann besser als administradores mancomundos bestellt werden, damit man nur gemeinsam wichtige unterschriften leisten kann?
Vielen Dank

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Es ist eine gute Idee, kann aber zu praktischen Problemen führen aufgrund der Handhabe.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. September 2011
4,6/5,0

Ich werde vermutlich noch mit dem Anwalt direkt in Verbindung treten, meine Nachfrage bezog sich zwar auf das gleiche Thema, war aber wohl für ihn keine direkte Nachfrage.
Da es sonst nicht mehr möglich ist ,hier meine direkte Nachfrage zur Klarstellung ohne zusätzliche Aspekt.
Sollen die beiden Gesellschafter dann besser als administradores mancomundos bestellt werden, damit man nur gemeinsam wichtige unterschriften leisten kann?
Vielen Dank


ANTWORT VON

(417)

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