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Alkohol in der ehe

13. September 2007 04:45 |
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Familienrecht


Wir sind 40 Jahre verheirat und beide seit 3Jahren in rente- 2001 erkrankte ich an parkinson - ewta zu diesem zeitpunkt find mein ehemann an zu Trinken -1 x krankenhaus - 1x zur entgiftung und wieder dasselbe. Seit 1 Jahr macht er nichts mehr - 1 Einfamilienhaus mit garten 1000 qm. Die gnze Arbeit bleib bei mir
mit Schwerbehinderung mit 70% Erwerbsminderungsrente
ausziehen will er nicht - weil er es so gut findet. ich hbe nicht die finanzielle möglichk. um auszuziehen- wenn er mich beschinpf und nach er körperlichen arbeiten geht es mir immer schlechter - habe schon ettliche Stationen gefragt aber keiner kann helfen Rechtsanwaltkosten simn zu viel für mich
er braucht mind. 20 euro pro tag

Sehr geehrte Rechtssuchende,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an der online-Rechtsberatung in
dieser Form.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für
Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:

1. Ich gehe davon aus, dass Sie fragen, was Sie tun können. Sie sollten sich zunächst klar werden, was Sie möchten. Wollen Sie mit ihm zusammen bleiben oder willen Sie sich trennen. Es gibt auch Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen, wie z.B. pro familia oder Beratungsstellen der Kirchen.

2. Im Grunde gibt es aber nur zwei Möglichkeiten: Sie trennen sich von ihm. Hier gibt es die Möglichkeit der Wohnungszuweisung an Sie, wenn er, wie Sie schreiben gewalttätig ist und/oder Sie belästigt. Rufen Sie die Polizei, es gibt die Möglichkeit des Platzverweises. Dann darf er nicht mehr in die Wohnung. Dies gilt allerdings nur für einige Tage. Es müsste dann sofort ein Gerichtsverfahren auf Wohnungszuweisung beantragt werden. Sie müssten dann allerdings in der Lage sein, das Haus weiterhin zu halten und er müsste in der Lage sein, eine neue Wohnung zu finden.

3. Für ein Gerichtsverfahren haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, für außergerichtliche Beratungen gibt es einen Beratungshilfeschein beim Gericht.


Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu
können.


Mit freundlichen Grüßen

Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau (Bankhaus Metzler)

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