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AlgII: Wohnung zu groß?

23. April 2007 22:35 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bin AlgII-Empfänger und lebe nach der Trennung von meiner Frau noch in unserer 74m²-Wohnung mit 627.-€ Warmmiete. Ein Jahr lang hatte ich einen Untermieter (250.-€), seit 5 Monaten trage ich die Miete allein, auf dem Zahnfleisch. Das Jobcenter ging im neuen Bescheid von Einkommen durch Untervermietung aus, obwohl ich die Änderungsmitteilung gemacht hatte und zahlte 250.-€ weniger. Der Widerspruch läuft. Vor 3 Monaten haben meine Exfrau und ich -durch sehr traurige Umstände- die Pflegschaft für unser Enkelkind übernommen. Wir haben uns entschieden, daß das Kind bei mir lebt, weil ich die größere Wohnung habe. Meine Exfrau bewohnt 1 Zimmer in einer WG, ist selbst AlgII-Empfängerin und müßte sich erst eine 2-Zimmer-Whg. suchen. Ich ebenso eine 1-Zimmer-Whg., sollte mich das Jobcenter zum Auszug zwingen.
Meine Frage: Kann mich das Jobcenter mit Pflegekind (und vorläufigem Aufenthaltbestimmungsrecht, der Rest liegt beim Vormund, die Verhandlung vorm Familiengericht steht noch aus) zum Auszug zwingen? Kann ich die polizeiliche und bei allen Institutionen nötige Anmeldung bei mir machen (natürlich mit Genehmigung der Hausverwaltung) oder müssen wir uns nach neuen Wohnungen umschauen?

24. April 2007 | 00:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich gelten für Alg 2-Empfänger folgende Regeln:
Die Arbeitsagentur zahlt zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch die Wohnung. Aber nur, wenn sie angemessen ist. Die Regeln sind streng: Angemessen sind nur kleine und billige Wohnungen. Wer teurer wohnt, muss umziehen.
Die Wohnungsgröße ist in der Regel angemessen, wenn sie es ermöglicht, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Darüber hinaus sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse des Wohnberechtigten und seiner Angehörigen sowie der nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf zu berücksichtigen. Im Durchschnitt können die folgenden Quadratmeter-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden: Zwei Personen ca. 60 m2

Über dieser Grenze würden Sie ja leider liegen. Auch ist die Wohnungsgröße nicht die einzige Einschränkung. Auch die Höhe der Miete, die die Arbeitsagentur übernimmt, ist begrenzt. Maßstab ist, was der für den betreffenden Ort gültige Mietspiegel als Durchschnittspreis für eine einfach ausgestattete Wohnung nennt. Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde folgende Kaltmieten als angemessen: Knapp 230 Euro für Singles, für zwei Personen 270 Euro.

Da Sie hier ja wesentlich mehr zahlen und Ihre Wohnung auch noch zu groß ist, müssen Sie hier leider mit einem Umzug rechnen. Selbstverständlich warten Sie aber bis die Arbeitsagentur auf Sie zukommt.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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