Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich gelten für Alg 2-Empfänger folgende Regeln:
Die Arbeitsagentur zahlt zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch die Wohnung. Aber nur, wenn sie angemessen ist. Die Regeln sind streng: Angemessen sind nur kleine und billige Wohnungen. Wer teurer wohnt, muss umziehen.
Die Wohnungsgröße ist in der Regel angemessen, wenn sie es ermöglicht, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Darüber hinaus sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse des Wohnberechtigten und seiner Angehörigen sowie der nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf zu berücksichtigen. Im Durchschnitt können die folgenden Quadratmeter-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden: Zwei Personen ca. 60 m2
Über dieser Grenze würden Sie ja leider liegen. Auch ist die Wohnungsgröße nicht die einzige Einschränkung. Auch die Höhe der Miete, die die Arbeitsagentur übernimmt, ist begrenzt. Maßstab ist, was der für den betreffenden Ort gültige Mietspiegel als Durchschnittspreis für eine einfach ausgestattete Wohnung nennt. Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde folgende Kaltmieten als angemessen: Knapp 230 Euro für Singles, für zwei Personen 270 Euro.
Da Sie hier ja wesentlich mehr zahlen und Ihre Wohnung auch noch zu groß ist, müssen Sie hier leider mit einem Umzug rechnen. Selbstverständlich warten Sie aber bis die Arbeitsagentur auf Sie zukommt.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
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