Ärztepfusch - kurzfristig noch eine Klage einreichen, wegen Verjährung
19. Dezember 2022 12:48
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Preis:
45,00 €
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Im Februar 2018 wurde ich von einem Arzt für Plastische Chirurgie in Düsseldorf operiert.
Es fand unter anderem eine Laserbehandlung am Hals, an den Augenliedern statt, wo bis heute immer von "Verbrennungen - dunklere Hautstellen" zu sehen sind. Mir wurde von anderen Ärzten gesagt, dass der Arzt hier mit einer zu hohen Leistung heran gegangen sein muss.
Weiterhin wurde ein kleines Facelift gemacht mit einer Fadentechnik, wo es nach Monaten zu leichten Verschiebungen - Ungleichheiten gekommen ist.
Und dann war noch eine "Fettabsaugung" an den Hüften, Bauch und Rückenbereich - wo sich letztendlich "Dellen" gebildet haben, weil der Arzt wohl nicht gleichmässig abgesaugt hatte.
Ich war letztendlich von dem Arzt in Istanbul "traumatisiert" - stand mit ihm immer wieder in Kontakt und er wollte mir dann auch 2.000 Euro aus Kulanz rückerstatten ... für Operationen, die um 40.000 Euro gelegen haben und am Ende nicht das versprochen haben, was man mir vorab gesagt hatte.
Ich war dann in der Türkei - Istanbul, wo man entsprechende Nachbehandlungen gemacht hatte - gerade was die Dellen an Bauch, Rücken und Hüfte betrifft.
Ich hatte den ganzen Vorgang dann letztes Jahr einem Anwalt übergeben, der wegen der Verjährung einen Antrag bei der Ärztekammer Nordrhein - Gutachterkommission gestellt hat.
Da die Klinik in Düsseldorf nicht so recht mit der Behandlungsakte rüber kam - alles in die Länge gezogen hatte, ist nun im Februar 2023 ein Termin zur Begutachtung angesetzt - eben für ein Vorgerichtliches Verfahren über die Ärztekammer - wo aber der Arzt es nun ablehnt, sich dort zur Verantwortung zu stellen.
Ich benötige daher nun noch vor Jahresschluss einen Anwalt, der eine Klage für dieses Verfahren aufsetzt, wegen evtl. Verjährung.
Was für Möglichkeiten gibt es, noch "schnell" eine Klage bei Gericht einzureichen?
Mein letzter Anwalt ist leider nicht mehr für mich tätig, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tätig werden kann.
Das Ganze ist über meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, die mir auch schon für einen Anwaltswechsel ein OK gegeben haben.
Ist es möglich ggf. wegen Anwaltswechsel, beim Gericht eine FRISTVERLÄNGERUNG zu beantragen?
Kann man erst einmal eine Klage auf die "Schnelle" einreichen, die dann später im neuen Jahr vervollständigt wird?
Oder etwa mit einem Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid arbeiten - aber wie gesagt, die OPs waren in 2018.
Ich komme aus Hannover, bin aber auch bereit, einen Anwalt aus anderen Städten zu nehmen, wenn dieser sich meines Problems schnell annehmen würde.