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Ärger mit Premiere-Leistung (Pay TV)

5. Oktober 2006 00:52 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Sehr geehrte Damen und Herren,

einen langwierigen Ablauf mit vielen Komplikationen zu verfassen langweilt nicht nur Sie, sondern auch mich; daher versuche ich es kurz:

Ich bin Kunde bei Premiere. Als Abo habe ich Film & Serien u. zusätzlich den Discovery Channel für Euro 3.- monatlich (besser als Bücher lesen, unwichtig ich weiß).

Am Sonntag, den 10.09.06 funktionierte Premiere plözlich nicht mehr. Ein Anruf bei der Hotline (01805) ergab, daß mir einen neue Smart Kart zur funktionierenden Inbetriebnahme zugesandt wird.

Nachdem ich darüber nachgedacht habe, wurde mir klar, daß es auch an dem Receiver (nötig zum Premiere-Empfang) liegen könne. Daher bestellte ich einen Receiver, mit dem man auch Premiere Filme aufnehmen konnte. Daß mit diesem Receiver automatisch eine neue Smart Card zugesandt wird, wußte ich bis dato nicht, also bestellte ich die erste Smart Cart (da angebelich laut Premiere defekt war) wieder ab.

Der neue Reveiver inkl. neuer Smart Card kam nach 2 Tagen. Leider war es ein falscher Receiver (HD) mit dem ich nichts anfangen konnte.

Nach Anruf der Premiere Hotline habe ich diesen als Widerruf gekennzeichnet und sofort zurückgesandt, da mir es mit diesem Receiver und der Smart-Card nicht möglich war weiterhin Premiere gucken zu können. Das Geld hierfür (Euro 399,00) wurde einen Tag nach Erhalt von meinem Konto abgebucht.

Dann vergingen 2 Wochen und 3 Tage, ca. 22 Telefonate auf 3 Stunden verteilt mit viel Ärger bis endlich Premiere so funktionierte, wie es einmal laufen sollte. Zwischenzeitlich habe man den Widerruf nicht erhalten, eine neue Smart Card rausgesandt, die allerdings laut System hätte funktionieren müssen, was sie allerdings nicht tat.

Kurzum:

Jetzt (gestern) habe ich ein Schreiben bekommen, daß der Widerruf eingegangen ist (nach 3 Wochen !!!) und ich aber nicht davon zurücktreten könne, da ich bereits Leistung bezogen habe, was mir auch egal war, weil ich einfach nur diese Grütze zum Laufen haben wollte.


Zwischenzeitlich habe ich 5 Namen notiert, die mir versichert haben sich umgehend darum zu kümmern, es allerdings nicht vollbracht haben. Weder eine Gutschrift noch Mitteilung kam von Premiere, daß das Geld erstattet wird.

Vor einigen Tagen wurde der Widerruf und die erneute Bestellung durch den Widerruf des richtigen Receivers erst bestätigt (eigentlich schon vor 2 Wochen) und daher dauert es noch.

Der Discovery Channel (extra. gebucht) funktionierte heute (nach der Änderung auf den neuen Receivers) plözlich nicht mehr.
Anruf und Antwort: "Es kann sein, daß durch die Umstellung einige Kanäle nicht funktionieren ".

Um es auf den Punkt zu bringen:

- wer erstattet meine ca. 23 Euro Telefonkosten (über 3 Std. lt. Telekomabrechnung bei der kein Gespräch eines Sachbear rbeiters überhaupt unter 10 min erfolgt !!!)
- was ist mit den 18 Tagen ohne Leistung des Premiereempfangs
- was ist mit der Leistung des Premierenempfangs
- kann ich die Lastschrift platzen lassen, da die Ware (Receiver) nicht mehr in meinem Besitz ist ?

Muss ich denen schriftlich eine Frist setzen ???

Kann ich auch ein ausßerordentliches Kündigungsrecht nutzen ?

Für mich ist der neue Vertrag (durch Receiverkauf) gar nicht erst zustande gekommen, da die Leistung nicht erbracht wurde und die Widerrufsbelehrung nur telefonisch erfolgte ohne zusätzliche schriftliche Ergänzung.

Letztlich will ich nur ein funktionierendes System, nur wenn Premiere dazu nicht in der Lage ist und Versprechungen und Lösunge sowie Telefon-Rückrufe nicht einhält, das ganze bis zum täglichen Ärger und Maritym des Einzelnen auferlegt, dann kann und will ich das nicht akzeptieren.

Danke für Ihr Verständnis dieser Nichtigkeit...

Gruß M.






-- Einsatz geändert am 05.10.2006 10:02:12

Eingrenzung vom Fragesteller
5. Oktober 2006 | 08:03

Sehr geehrter Ratsuchender,

auch ich gehe davon aus, dass auf Ihre "Bestellung" bei Premiere das Fernabsatzgesetz Anwendung findet (§ 312b ff BGB ).
Danach steht Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie durch Premiere schriftlich über das Recht zum Widerruf belehrt wurden, also frühestens ab Erhalt der bestellten Ware.

Sie haben dieses Widerrufsrecht auch wirksam durch Rücksendung des Recievers bzw. der Smart Card ausgeübt.

Rechtsfolge für Sie: Ein Vertragsverhältnis, zumindest ein neues, kam nicht zustande. Sie können die abgebuchten 399,00 EUR zurückfordern.

Ich sehe derzeit jedoch kaum eine Möglichkeit, irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hinsichtlich der generellen Nichtbenutzbarkeit kommt allenfalls die Rückforderung der für diesen Zeitraum gezahlten Abo-Kosten in Betracht. Sie müssen nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch bezogen haben. Auf den Telefonkosten werden Sie als allgemeine Vertragsaufwendungen wohl sitzen bleiben.

Ich biete Ihnen gern an, die Ihnen zustehenden Rechte gegen Premiere durchzusetzen. Oft reicht schon ein erstes anwaltliches Aufforderungsschreiben aus, um Bewegung in die Sache zu bringen.

Ansonsten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion, falls weiterer Klärungsbedarf besteht.

Mit freundlichem Gruß


Wundke
Rechtsanwalt

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