Sehr geehrter Ratsuchender,
auch ich gehe davon aus, dass auf Ihre "Bestellung" bei Premiere das Fernabsatzgesetz Anwendung findet (§ 312b ff BGB
).
Danach steht Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie durch Premiere schriftlich über das Recht zum Widerruf belehrt wurden, also frühestens ab Erhalt der bestellten Ware.
Sie haben dieses Widerrufsrecht auch wirksam durch Rücksendung des Recievers bzw. der Smart Card ausgeübt.
Rechtsfolge für Sie: Ein Vertragsverhältnis, zumindest ein neues, kam nicht zustande. Sie können die abgebuchten 399,00 EUR zurückfordern.
Ich sehe derzeit jedoch kaum eine Möglichkeit, irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hinsichtlich der generellen Nichtbenutzbarkeit kommt allenfalls die Rückforderung der für diesen Zeitraum gezahlten Abo-Kosten in Betracht. Sie müssen nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch bezogen haben. Auf den Telefonkosten werden Sie als allgemeine Vertragsaufwendungen wohl sitzen bleiben.
Ich biete Ihnen gern an, die Ihnen zustehenden Rechte gegen Premiere durchzusetzen. Oft reicht schon ein erstes anwaltliches Aufforderungsschreiben aus, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Ansonsten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion, falls weiterer Klärungsbedarf besteht.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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