Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Eine außerordentliche Kündigung Ihres Darlehens oder eine sofortige Rückzahlung müssen Sie nicht befürchten. Das angeführte Moratorium gilt gegenüber den Gläubigern der Bank, nicht aber gegenüber Darlehensnehmern.
2. Ihre Raten sollten Sie daher zunächst weiterhin wie vertraglich vereinbart bedienen, damit kein Kündigungsgrund entsteht.
3. Soweit ein Insolvenzverfahren beantragt und eröffnet wird, wird sich der vorläufige Insolvenzverwalter an die Darlehensnehmer der Bank richten und ggfs. eine neue Bankverbindung mitteilen.
4. Solange Sie keine andere schriftliche Aufforderung erhalten haben, zahlen Sie Darlehensraten weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
1. März 2022
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12:31
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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