Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Das Unternehmen hat sicherlich die Möglichkeit Ihnen nach einer Abmahnung den Arbeitsvertrag mit der Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen.
Zudem besteht die Möglichkeit mit einer Änderungskündigung den bestehenden Vertragt zu kündigen verbunden mit einem neuen Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Verkäuferin.
Möglich wäre auch, dass das Unternehmen der Vertrag fortführt, Ihnen aber die Personalverantwortung b.a.w. entzieht.
Allerdings sehe ich aus Ihrer Schilderung die Situation nicht derart dramatisch, da das Unternehmen Ihnen die Möglichkeit einräumt – ohne entsprechende Sanktionen - Ihren Führungsstil anzupassen.
Schließlich muss das Unternehmen auch die Belange der Mitarbeiter berücksichtigen und entsprechend reagieren, wenn sich die Kritik vermehrt äußert. Im Ergebnis würde ich die jetzige Situation als Chance betrachten, da das Unternehmen mit Ihren Leistungen sicherlich zufrieden ist und nur den Führungsstil modifiziert haben möchte.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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