ich würde gerne meine philipinische Stieftochter adoptieren(ich bin deutscher Staatsbürger). Sie lebt bereits ein Jahr in Deutschland (sie ist 7 Jahre alt). Meine Frau und Mutter lebt natürlich auch hier und wir leben alle zusammen in meiner Wohnung.Meine Frau ist natürlich damit einverstanden. Das Sorgerecht hat meine Frau. Dies ist jetzt vor Gericht auf den Philipinen entschieden worden.
1. Welche Schritte müsste ich in Deutschland einleiten?
2. Geht das nach deutschen Recht oder müssen erst bestimmte Dokumente von den Philippinen vorgelegt werden?
3. Ist eine Regelung von Deutschland aus möglich ohne auf die Philippinen fliegen zu müssen?
4. Welche Dokumente bzw. Behördengänge sind nötig?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich zunächst an das örtliche Jugendamt Ihres Wohnortes wenden. Dieses informiert Sie über alle Voraussetzungen für die Adoption und sagt Ihnen auch genau, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wenn das Kind noch keine 2 Jahre in Deutschland lebt, handelt es sich um eine sogenannte internationale Adoptionsvermittlung, bei der die zuständigen Stellen des Heimatlandes des Kindes grundsätzlich zu beteiligen sind.
Eine Ausreise ist grundsätzlich nicht notwendig, es sei denn Sie können die Unterlagen aus dem Heimatland nur persönlich beantragen.
Es wäre daher zu überlegen, ob Sie evtl. die zwei Jahre abwarten sollten, falls dies Schwierigkeiten bereiten könnte.
Der Adoptionsantrag wird beim Familiengericht Ihres Wohnortes gestellt. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.
Gern könne Sie mich auch telefonisch kontaktieren.