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Adoption beantragen

| 26. Februar 2017 16:03 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich (65) bin mit einer Kenianerin (32) verheiratet und möchte ihr uneheliches 5 jähriges Kind adoptieren.
Meine Frau war vorher nicht verheiratet und in der Geburtsurkunde des Kindes ist auch kein leiblicher Vater eingetragen.
Ich habe Wohnsitz in Deutschland, Frau und Kind wohnen in Kenia.
Ein Zusammenleben in Deutschland oder Kenia wird zur Zeit noch beraten, da sie in Kenia berufstätig ist und ich bald in Rente gehe.
Was muss ich beachten, was muss ich beantragen und an wen muss ich mich wenden.

26. Februar 2017 | 17:21

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,


zwar ist die Stiefkindadoption grundsätzlich zulässig, aber Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind mit Ihnen zusammenlebt und eine Vater-Kind-Beziehung entstanden ist - auch sollte der Altersunterschied nicht mehr als 40 Jahre überschreiten.

Schon diese Voraussetzungen liegen nicht vor.


Zudem müssen beide leiblichen Elternteile der Adoption in entsprechender Form zustimmen, also auch der Vater des Kindes. Dass es keine Eintragung in der Geburtsurkunde gibt, ist dabei zweitrangig. Ihre Frau müsste dann erklären, dass der Vater nicht bekannt ist.


Dieses alles wird dann von den kenianischen Behörden geprüft werden, damit die Adoption ausgesprochen werden kann, so dass insoweit Ihr erster Gang der zur Botschaft wäre.


Sollte das erledigt sein, müssten Sie dann einen Notar aufsuchen, der beim Familiengericht den entsprechenden Adoptionsantrag stellen muss. Sollten Sie aber in Kenia leben wollen, entfällt dieser Schritt, da dann die kenianischen Behörden zuständig sind.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 28. Februar 2017 | 08:51

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