Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.
In der Sache selbst bitte ich Sie, mir den Bescheid der Stadt ohne weitere Kosten für Sie per E-Mail: p.dratwa @ t-online.de oder per Fax: 0211 35590816 zur Verfügung zustellen, damit ich Ihnen in der Sache konkret weiterhelfen kann. Auch bitte ich um Erklärung, worauf sich der Zuschuss vom Land in Höhe von 30% des übersteigenden Anteils beziehen soll, falls die gesamten Kosten 10.000,00 € übersteigen. Klar ist auf jeden Fall, dass Ihnen Abwassergebühren für das Niederschlagswasser im Rahmen der sog. gesplitteten Abwassergebühr nicht berechnet werden können, da das Regenwasser in Ihrem Fall nicht ins Kanalnetz gelangt und zulässigerweise auf Ihrem Grundstück versichert.
Generell ist folgendes auszuführen:
Für die Herstellung eines Abwasserhausanschlusses wird gemäß der jeweiligen städtischen Schmutzwasserbeitragssatzung ein Anschlussbeitrag erhoben.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Bebaubarkeit des Grundstückes sowie der Geschossigkeit des Gebäudes. Die so ermittelte Beitragsfläche multipliziert mit dem Faktor, der sich aus der Satzung ergibt, ergibt dann den Anschlussbeitrag.
Die Abwasserbeiträge sind zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen zur Schmutzwasserbeseitigung und zur Niederschlagswasserbeseitigung zu entrichten.
Der Abwasserbeitrag wird nach einem nutzungsbezogenen Maßstab berechnet. Zur Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche für die Berechnung des Abwasserbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung wird die Grundstücksgröße (Fläche) mit einem Nutzungsfaktor multipliziert, der von der Anzahl der auf dem Grundstück zulässigen Vollgeschosse abhängig ist.
Die genauen Einzelheiten der Verteilungsregelung ergeben sich aus der jeweiligen Abgabensatzung bezüglich der Abwasserbeseitigung. Der Abwasserbeitrag errechnet sich durch Multiplikation der ermittelten beitragspflichtigen Flächen mit den in der Satzung festgeschriebenen Beitragssätzen.
Wie oben ausgeführt, bitte ich Sie, mir zwecks konkreter Hilfe, den Bescheid per Mail oder Fax zur Verfügung zustellen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
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