Im April 2016 habe ich einer Firma, die die Umfinanzierung meines Eigenheims vornehmen soll, einen Bausparvertrag mit einer sog. unwiderrufbaren Abtretungserklärung abgetreten. Dieser Bausparvertrag war zu diesem Zeitpunkt aber bereits seit Jahren an die finanzierende Bank als Sicherheit abgetreten.
Ich habe jetzt bei der Finanzierungsfirma die Abtretung widerrufen mit dem Hinweis das ich im Jahr 2016 ja gar nicht befugt war den Vertrag abzutreten. Die Finanzierungsfirma weist dies zurück und will den Widerruf nicht anerkennen. Ich bin aber der Meinung das die Abtretung gar nicht gültig sein kann. Denn nach meiner Ansicht war ich im Jahr 2016 nicht mehr Inhaber der Forderung gegen die Bausparkasse sondern die Bank.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort bei dieser Fragestellung. Gerne auch mit Angabe der Rechtsquellen.
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FirmaAbtretung
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Abtretung unterliegt den Paragraphen 398 fortfolgende BGB. Diese regeln deutlich, dass mit Abtretung der Abtretungsempfänger an die Stelle des Abtretenden tritt. Das bedeutet, dass mit der ersten Abtretung die Bank an Ihre Stelle getreten ist, Sie konnten also die Forderung gar nicht an die zweite Firma abtreten.
Streng rechtlich können Sie die zweite Abtretung nicht widerrufen, weil die zweite Abtretung rechtlich unwirksam ist. Daher ist es egal, was die zweite Firma sagt und denkt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.