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Darlehen/ Abtretung

4. Juni 2023 11:14 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


12:23

Mein Anwalt gab mir ein Darlehen, höhe 1400 Euro. In der Vereinbarung steht: Herr Strube tritt zur Sicherheit dieses Darlehns, seine Ansprüche an Rechtsanwalt Grohmann ab. Nach erfolgter .1 Instanz und der daraus folgernden Abrechnung, werden zuerst das Darlehn, dann die aufgelaufenen Kosten bedient, sofern nicht von der Versicherung der Gegenpartei getragen. Die verbleibende Summe wird nach Abzug aller Kosten zur Hälfte geteilt.

Kann ich nach bezahlen des Darlehens die Abtretung umgehen?

4. Juni 2023 | 11:51

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie das Darlehen jetzt vollständig ablösen, entfällt die Abtretung.

Die Abtretung diente nach Ihrer Darlegung nur der Sicherheit. Dieser Sicherungszweck entfällt aber, wenn das Darlehen vollständig getilgt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 4. Juni 2023 | 11:58

So lautet die vollständige Vereinbarung per schreiben

Schadensersatz aus VU vom 02.11.2018
Johannes Grohmann
Rechtsanwalt
Dipl. Betriebswirt
Fachanwalt für Verkehrsrecht Amselstieg 30
39171 Sülzetal OT Dodendorf
Sülzetal, den 21.12.2021
Marcel Strube
johghing€Grohman
Bankverbindung /Fremdgeldkonten I B A N :
DE88 8105 3272 0641 0368 17 BIC:: NOLADE21MDG
RA Johannes Grohmann Telefon: 0391 5 54 98 75 Amselstieg 30 Telefax: 0391 55 54 62 17
Mitglied im: Arbeitsgemeinschatt
39171 Sülzetal
E-Mail: Info@Rechtsanwalt-Grohmann.de
Internet: www.Rechtsanwalt-Grohmann.de USt-IdNr.:DE303814754
Vereinbarung zwischen Herrn Marcel Strube und Rechtsanwalt Johannes Grohmann

Rechtsanwalt Johannes Grohmann übergibt am 21.12.2021 an Herrn Marcel Strube zur Begleichung seiner Schulden einen Darlehnsbetrag in Höhe von 1.400,00 € in bar zur Vermeidung der anstehenden Privatinsolvenz.
Diesen Betragzahlt Herr Strube unverzüglich an seine(n) Gläubiger.
Herr Strube tritt zur Sicherheit dieses Darlehns, seine Ansprüche an Rechtsanwalt Grohmann ab.
Nach erfolgter .1 Instanz und der daraus folgernden Abrechnung, werden zuerst das Darlehn, dann die aufgelaufenen Kosten bedient, sofern nicht von der Versicherung der Gegenpartei getragen.
Die verbleibende Summe wird nach Abzug aller Kosten zur Hälfte geteilt


Dann werde ich das Mal bezahlen.
Vielen lieben Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Juni 2023 | 12:23

Sehr geehrter Ratsuchender,

genau; dann bezahlen Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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