Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Abtrennung eines Doppelhaushälftengartens mit einer Hecke

21. August 2006 08:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir wohnen seit 2000 in einem Doppelhaus. In der anderen Hälfte wohnen die Eltern meines Mannes. Dieses Jahr im Juli haben wir den Garten mit Zustimmung der Eltern wie folgt abgetrennt: Auf den Terassen ein Holzsichtschutzelement ca. 2 m breit, das an das Haus angedübelt wurde. dann kommt eine ca. 9 m und 1,20 hohe Ligusterhecke und zum Schluss ein 1 m breites Holzgartenrürchen. Alles wurde auf der Grenze errichtet, will mein Schwiegervater jetzt aber nichts mehr davon wissen, weil beide Parteien so zerstritten sind, dass wir unser Haus verkaufen möchten.
Kann er von uns verlangen, alles wieder rauszureissen? Er droht uns mit Gericht, wenn wir das nicht machen. Oder müssen wir nur mit einer Geldstrafe rechnen?

21. August 2006 | 09:19

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


mit einer Geldstrafe hätten Sie nicht zu rechnen. Wenn ein Anspruch des Schwiegervaters bestehen würde, wäre der Rückbau vorzunehmen. Nur wenn Sie dieses nicht machen, könnte ein Zwangsgeld angedroht und durchgesetzt werden.


Allerdings sehe ich nach der bisherigen Schilderung des Sachverhaltes keinen Anspruch des Schwiegervaters auf einen Rückbau.

Denn nach Ihrer Schilderung wurde die Elementwand, Hecke und Tür im Einvernehmen erstellt. Dieses -vernünftige- Einverenehmen kann der Schwiegervater nicht einseitig widerrufen, sondern ist daran gebunden, so dass ich derzeit keinen Anspruch, vor dem Sie sich fürchten müssten, erkennen kann.

Allein bezüglich der Tür würde ich aber, damit ein ggfs. behaupteter unberechtigter Zugang vermieden werden kann, dazu raten, diese unbrauchbar zu machen, um insoweit jeden Streit aus dem Weg zu gehen.


Da ja schon mit Gerichtsverfahren gedroht wird, sollten Sie "den Spieß umdrehen" und Ihrerseits tätig werden. Hierzu sollten Sie - in einigen Bundesländern wird das sogar vorgeschrieben - den örtlichgen Schiedmann anrufen, der dann die außergerichtliche Einigung versucht.



mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER