Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Abschleppschaden nach Verkehrskontrolle

23. Juli 2024 12:08 |
Preis: 70,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren

ich bin leider erneut in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten, die dazu geführt hat, dass ich unter Protest mit auf die Polizeistation genommen wurde:

Ergebnis: 0,00 Promille
Drogentest : NEGATIV

Während ich auf der Polizeistation war wurde mein Auto abgeschleppt, da es im absoluten Halteverbot stand und ich keine Möglichkeit hatte es zu entfernen.

Der Abschlepper hat ein Schaden von ca 2000 EUR verursacht am Fahrzeug.
Das Auto war am Vormittag vor der Polizeikontrolle noch in einer Aufbereitunswerkstatt, da es sich um ein Leasinfahrzeug handelte. Die Aufbereitungswerkstatt kann bestätigen dass das Auto ohne jegliche Mängel war. Nach der Abschleppung waren typische abschleppSchäden von ca 2000 eur vorhanden.

Meine Fragen:

1.Wie kann ich gegen den Abschlepper vorgehen?
2.Ist die Polizei schadensersatzpflichtig
3. muss ich die abschleppkosten übernehmen.
4. welche weitere Strategie schlagen Sie vor, das Fahrzeug muss umgehend zurück gegeben von mir da es sich um ein Leasingsfahrzeug handelt.


Ich bin verkehrsrechttschutzversichert bei der ARAG und suche dringend ein anwalt für diesen fall

23. Juli 2024 | 15:14

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Um gegen den Abschlepper vorzugehen, müssten Sie nachweisen, dass dieser die Schäden am Fahrzeug schuldhaft verursacht hat.

Laut einem Urteil sollte zeitnah ein Sachverständiger die Schäden begutachten, um festzustellen wie alt diese sind und was die wahrscheinliche Ursache war. Bei Abschleppschäden sind diese oft eindeutig zu identifizieren. Die Bestätigung der Werkstatt, dass das Fahrzeug vorher mängelfrei war, kann hier auch hilfreich sein.


2.

Eine Schadensersatzpflicht der Polizei sehe ich eher nicht.

Das Abschleppen an sich war rechtmäßig, da Sie im absoluten Halteverbot standen und das Fahrzeug nicht selbst entfernen konnten. Für Schäden durch den Abschleppvorgang müsste der Abschleppunternehmer haften.


3.

Die Abschleppkosten werden Sie vermutlich tragen müssen, da das Abschleppen aufgrund des Parkverstoßes gerechtfertigt war. Eine Anfechtung wäre nur aussichtsreich, wenn die Kosten deutlich überhöht wären im Vergleich zu marktüblichen Preisen.


4.

Ich empfehle Ihnen, umgehend Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung aufzunehmen und den Fall zu schildern. Diese kann dann eine Deckungszusage erteilen und einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Dieser sollte zeitnah den Schaden begutachten lassen und die Ansprüche gegen den Abschleppunternehmer geltend machen.

Parallel sollten Sie mit dem Leasinggeber sprechen und die Situation erklären.


5.

Beachten Sie aber, dass dies nur eine erste Einschätzung basierend auf Ihren Angaben ist. Für eine abschließende Beurteilung sind sicher noch mehr Details erforderlich. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten und vertreten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER