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Abrechnung von Kleinreparaturen?

| 10. Juli 2008 07:57 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir sind Vermieter einer 2 Zimmer-Wohnung. Im Mietvertrag haben wir eine Klausel die besagt, dass Kleinreparaturen, z. B. an Wasser Installations- Einrichtungen, im angemessenen Umfang vom Mieter zu tragen sind. Der Mietvertrag sieht noch einen Betrag im Einzelfall von 150,00 DM also 75,00 Euro vor. Höchstens 400,00 DM also 200,00 Euro im Jahr.

Kaputt war die komplette Badewannenabdichtung. Es lief also Wasser in den Zwischenraum zwischen Badewanne und Mauerwerk. Wir haben das vom Fachmann, der die Dichtung mit Silicon erneuerte, für 55,00 Euro reparieren lassen.

Dieser Defekt fiel uns bei einer zufälligen Begehung der Wohnung auf.

Ist es richtig, dass wir diesen Betrag mit den Betriebskosten unter Kleinreparaturen abrechnen und können wir bei dieser Gelegenheit dem Mieter auf seine Pflicht hinweisen, dass er solche Mängel unbedingt melden muss?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Grundsätlich können Sie diese Reparatur dem Mieter gegenüber abrechnen, sofern diese Klausel wirksam ist. Da allerdings die Kleinreparaturklausel nicht vollständig genannt ist, kann deren Wirksamkeit nicht abschließend beurteilt werden. Neben der richtigerweise vorhandenen Betragsbegrenzug, ist es auch erforderlich, dass die Reparaturen auf Dinge beschränkt sind, welche dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

Sie können den Mieter auch in jedem Fall auf seine Verpflichtung hinweisen, derartige Schäden anzuzeigen, da diese auch in seinem eigenen Interessen liegt.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 10. Juli 2008 | 10:03

In dem Zusammenhang habe ich noch eine Nachfrage damit künftig alles richtig ist:
würde nach den abgegebenen Beträgen eine Reparaturrechnung von 90,00 Euro noch als Kleinreparatur gelten?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juli 2008 | 10:20

Sehr geehrter Fragesteller,

nein. Sobald die festgelegten grenzen überschritten sind, handelt es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur. Sie können hier auch nicht einen anteiligen Betrag fordern.

Eine andere Sachlage ist nur gegeben, wenn der Mieter schuldhaft Schäden verursacht.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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