Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Ist meine Ansicht bzgl. der ungerechtfertigten Bereicherung korrekt und ich habe Anspruch auf ein angemessene Abrechnung der Versandkosten?
Ja, Sie sind im Recht.
Insbesondere in Übereinstimmung mit dem genannten Urteil können die überzahlten Versandkosten zurückgezahlt werden.
2) Wie weiter vorgehen?
Sie fordern den Vertragspartner zur Rückzahlung auf und setzen eine kurze Frist.
Wenn nicht in Entsprechung mit Ihrer Forderung reagiert wird, kann man einen Anwalt nehmen oder selbst einen Mahnbescheid beantragen.
a) Auf Erfüllung der nächsten Bestellung bestehen und Vertragserfüllung verlangen, weil durch Aufrechnung alles bezahlt ist?
oder
Nein.
b) Zahlung unter Vorbehalt und dann separates Einfordern der ungerechtfertigten Bereichung?
Ja.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin
Vielen Dank für die Beantwortung. Ich habe nochmal nachgeschaut und es steht auf der Webseite unter Versand (aber weder in den mit Bestellung zugesandten AGBs noch in der Bestellbestätigung) folgendes:
"Ein Zusammenlegen mehrerer Bestellungen im Vorfeld, ist aus logistischen Gründen leider nicht möglich.
Sollten mehrere Bestellungen in einer Sendung erfolgt sein, können wir daher die Versandkosten nicht erstatten."
Ich bin zwar der Meinung, dass der letzte Satz nachträglich eingefügt wurde und bei der Bestellung noch nicht vorhanden war. Unabhängig davon, dass sich der Händler hier selbst widerspricht, kann so ein Satz doch irgendwie als Teil der AGBs und des Vertrags betrachtet werden und damit Rücksicht nach BGB 241/242 aushebeln und die ungerechtfertigte Bereicherung sanktionieren? Kann man sich per Vertrag, FAQ, oder AGB überhaupt die Bezahlung von nicht erbrachten Leistungen genehmigen?
Werter Fragesteller,
zur Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt ausführen:
Ich halte diesen Satz auch für nicht hinnehmbar.
Insbesondere erscheint es mir nicht nachvollziehbar, weshalb man mehrere Waren nicht zusammen verschicken kann.
Sie sollten daher wie beschrieben, vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
U.J. Schwerin
Rechtsanwältin