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Abrechnung der Brutto-Netto Bezüge

1. Oktober 2007 19:46 |
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Steuerrecht


Ich habe folgende Frage oder Problem!

Ich habe in einer Firma am 17.09.2007 als neuer Mitarbeiter angefangen und für zwei Wochen zum 01.10.2007 mein Gehalt mit Lohnzettel erhalten.

Auf meiner Abrechnung erscheint folgendes:

Person.Nr...., Kostenstelle 8, Eintritt 17.09.2007, St. Kl. I, Konfession keine, Versicherungsnr......, KK Gmünder 13,90%, Tätigkeit 79342

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Lohnart 1, Bezeichnung Lohn/Gehalt, Faktor 63,00, % Zuschlag 0, St L, SV L = Betrag 882,00 EUR
Lohnart 4, Bezeichnung Verpflegung, Anzahl 10,00, Faktor 4,17 = Betrag 41,70 EUR
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Steuer/ Sozialversicherung
Steuer-Brutto = 923,70 EUR Lohnsteuer = 117,60 EUR
Kirchensteuer = keine (kein Mitglied)
SolZ = 6,44 EUR
Steuerrechlich Abzüge = gesamt 124,04 EUR
----------------------------------------------------------------
Hierzu meine Frage: Laut eines Lohn und Gealtsrechner dürften mir nur 3,08 EUR Lohnsteuern abgezogen und SolZ dürfte ich keine zahlen müssen. Meine Lohnbuchhaltung sagte das das so richtig wäre. Liebe Rechtsanwälte stimmt das so oder nicht?

Für Ihre freundliche und schnelle Beantwortung danke ich Ihnen jetzt schon.

Mit freundlichen Grß

ein Fragesteller

Sehr geehrter Fragensteller

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:


Nach Ihren Angaben sind sie in Steuerklasse I eingeordnet und haben ein Einkommen in Höhe von 937,20 € (882 € Lohn + 41,70 € Verpflegung). Die Berechnung der Lohnsteuer richtet sich nach § 32a Abs. 1 EStG . Danach ist es zutreffend, dass Sie lediglich Lohnsteuer in Höhe von 3,08 € und keinen Solidaritätszuschlag bezahlen müssen. Dies ist aber nur der Fall, wenn Sie ein monatliches Einkommen in obiger Höhe haben. Ist dies lediglich das Einkommen für den Zeitraum vom17.09. bis zum 1.10. und ist Ihr Gehalt für einen vollen Monat kann die Angabe der Lohnbuchhaltung korrekt sein. Jedenfalls ist die Lohnsteuer dann wesentlich höher als 3,08 €, da diese progressiv ansteigt.
Beachten müssen Sie jedoch, dass als weitere Abzüge gegebenenfalls noch weiter Abgaben, wie Sozialversicherungsbeiträge hinzukommen.


Ich hoffe, daß meine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Für weitere Fragen können Sie auch gerne persönlich mit mir Kontakt aufnehmen.


Mit freundlichen Grüßen,

Florian Müller
(Rechtsanwalt)

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