Abmahnung wg Nichtteilnahme an einer Feierlichkeit
15. März 2017 19:51
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Ich war eingeladen zu einem Team Event; es sollte eine Vertragsverlängerung gefeiert werden, dazu wurden wir (7 Mitarbeiter) zu einem Besuch in einem Flugsimulator eingeladen.
Dies sollte während der Arbeitszeit stattfinden: 13 bis 17 Uhr
Ich hatte kein Interesse an einer Teilnahme und teilte dies dem einladenden Chef mit.
Ich wollte stattdessen im Büro bleiben und arbeiten, was vom Betrieb her kein Problem gewesen wäre.
Er sagte mir es sei keine Einladung, es sei eine Pflichtveranstaltung, und ich muss entweder teilnehmen oder mich krankmelden.
Ich sah weder ein, mich zu einer Feier zwingen zu lassen, noch wollte ich unehrlich sein und mich krankmelden.
Zu keinem Zeitpunkt habe ich einer Teilnahme zugesagt.
2 Tage vor dem Event fragte man eine Sekretärin ob sie meinen Platz möchte falls ich nicht teilnehme; sie sagte zu.
Kurz vor dem Event, ich erwartete dass der Chef Mittagspause macht, schrieb ich eine E-Mail dass ich definitiv nicht teilnehmen werde und auch nicht krank bin, dass ich aber um 13 Uhr nach Hause gehen werde.
Zur Info: ich arbeite 36 Std/Wo. so dass ich problemlos an den anderen Tage auf meine Stunden kam.
Nun kam eine schriftliche Abmahnung, der Vorwurf lautet wohl "Arbeitsverweigerung", evtl. auch dass ich eigenhändig entschieden habe um 13 Uhr Feierabend zu machen.
(Es werden diverse Punkte angesprochen, darunter diese 2)
Muss ich die Abmahnung so akzeptieren?
Kann man ein freizeitliches Event während der Arbeitszeit als Pflichtveranstaltung auslegen?
Bei uns ist es üblich sehr kurzfristig frei oder Urlaub zu nehmen, das war in 5 Jahren nie ein Problem und wird von allen so gehandhabt.
Was empfehlen Sie als nächsten Schritt?