Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur Werbung bzgl. der Erstattung der Praxisgebühr Folgendes:
Das Landgericht Frankfurt hat in einem Fall entschieden, dass die Werbung eines Apothekers mit der Erstattung der Praxisgebühr, welche dem Kunden für den Fall in Aussicht gestellt wird, dass er 20 Bonuspunkte durch den Kauf von Waren aus dem Freiwahlbereich der Apotheke erhalten hat, weder einen Vorsprung durch Rechtsbruch, noch eine unsachliche Beeinflussung oder unzulässige Diskriminierung darstellt.
Genauso liegt es in Ihrem Fall. im Übrigen werben Sie ja nicht mit einer Erstattung der Praxisgebühr sondern mit dem erhalt von 10,- € Verleihguthaben bei Vorlage einer Gebührenquittung.
Das LG Frankfurt führt weiter aus:
"Insbesondere sei die streitgegenständliche Werbemaßnahme des Apothekers nicht unlauter unter dem Aspekt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (§ 4 Nr. 11 UWG
) wegen Missachtung der gesetzlichen Regelung in §§ 28 Abs. 4
, 61 SGB V
. Nach den letztgenannten Vorschriften sei von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine so genannte Praxisgebühr in Höhevon € 10,00 je Kalendervierteljahr für jede Erstinanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen,zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisungen aus dem selben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung an den Leistungserbringer zu leisten.
Nach Ansicht des Landgerichts ist der Kläger bereits in seiner Funktion als Apotheker kein Normadressat. Ebenso wenig sei dem Kläger eine Beteiligung an einem Rechtsbruch seiner Kunden vorzuwerfen. Diese müssten, um in den Genuss der angegriffenen Prämie zu kommen, zunächst selbst die Arztpraxisgebühr gezahlt haben, verhielten sich somit gerade gesetzeskonform."
So liegt es auch in Ihrem Fall, denn Sie übernehmen ja keine Gebühr, sondern der Kunde muss diese ohnehin zuvor beim Arzt bezahlt haben.
Hierin ist demnach kein Verstoß gegen §§ 3
, 4 Nr. 11 UWG
zu sehen.
Im Hinblick auf Ihre Werbung mit der Gewährung von Verleihguthaben wegen zuvor erhaltener Bußgeldbescheide, gilt dem Grunde nach das selbe, denn Sie übernehmen das Bußgeld ja nicht direkt. Der Kunde hat also die Konsequenzen des Bußgeldverfahrens höchst selbst zu tragen, er muss das Bußgeld nämlich zahlen.
Der Vorwurf der Wettbewerbszentrale ist demnach unzutreffend.
Auch einen Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG
vermag ich nicht zu erkennen.
Durch den Tatbestand des § 4 Nr. 4 UWG
soll dem speziellen Informationsbedarf der Abnehmer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässe, Zugaben und Werbegeschenke haben eine hohe Attraktivität für den Kunden. Hieraus resultiert eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr, und zwar dergestalt, dass durch eine Werbung mit solchen Maßnahmen die Kaufentscheidung beeinflusst wird, oft jedoch, zum Beispiel bei Kundenbindungssystemen, hohe Hürden für die Inanspruchnahme des Vorteils aufgestellt werden.
Ein solcher Missbrauch ist in den von Ihnen geschilderten Werbeaktionen nicht zu erkennen, denn der Kunde wird über den Nachlass vollumfänglich informiert und es existieren schlicht keine hohen Hürden für die Inanspruchnahme des Vorteils ( Verleihguthaben).
Ich empfehle Ihnen daher diese Argumentation der Wettbewerbszentrale mitzuteilen und sich insbesondere auf das oben zitierte Urteil des LG Frankfurt vom 11.11.2004, Az.: 2/3 O 241/04
zu beziehen. Der dort verhandelte Fall gleicht dem Ihrigen in hohem Maße.
Die Chancen für Sie stehen daher gar nicht schlecht.
Einen Spezialisten aus Ihre Nähe wird Ihnen die örtliche Rechtsanwaltskammer gern vermitteln. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Suche über das Internet zu führen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte