Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
1.) > Ist dies rechtens? Muss er mich vorher nicht ohne Kostennote erst mal dazu auffordern dieses Problem zu beseitigen?
Leider kann der Rechteinhaber einer Marke direkt den Weg einer Abmahnung wählen, gilt diese doch gegenüber dem Gang zum Gericht als „weiche" Methode einem Rechteverletzer aufzuzeigen, dass er die Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen hat. Er hätte auch den Weg wählen können direkt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei hätte er dann aber die Kosten tragen müssen, wenn Sie seinen Anspruch direkt anerkannt hätten.
2.) > Gibt es Möglichkeiten mich im Vorraus davor zu schützen, dass ich eine Abmahnung mit Kostennote erhalte, weil ich unwissentlich gegen etwas verstoße?
Die einzige Möglichkeit sich vor Abmahnungen zu schützen ist tatsächlich nur die ausgiebige Recherche bei den entsprechenden Ämtern, sprich DPMA, HABM, EPO, OHIM. Ohne entsprechende Recherche können Sie sich nicht sicher sein, ob die verwendeten Logos oder Begriffe für Ihren Bereich geschützt sind. Ein andere Schutz vor der Abmahnung markenrechtlicher Verletzungen ist leider nicht möglich.
3.) >Könnten mich Klauseln im Impressum und Stellungnahmen mit Bezug auf die anpreisenden Produkte davor schützen, dass ich zukünftig wieder eine Abmahnung mit Kostennote erhalte?
Leider werden solche Klauseln, sofern sie rechtsverbindlich formuliert sind, selten von den Abmahnern beachtet und müssen leider auch nicht beachtet werden. Eine solche Klausel wäre aber formulierbar und schreckt die weniger professionell vertretenen Abmahner durchaus ab.
4.) > Bietet sich irgendeine Schutzmaßnahme, um zukünftig gegen unwissentliche Verstöße, die nicht mutmaßlich geschehen, gewappnet zu sein?
Leider schützt Unwissenheit nur sofern vor den Folgen einer Abmahnung, als dies für den eingeforderten Schadensersatz maßgeblich ist, ob Sie vorsätzlich oder nicht gehandelt haben. Die Unterlassung des Tuns kann von Ihnen auch gefordert werden, wenn Sie unwissentlich gehandelt und eine Rechtsverletzung begangen haben.
5.) > Hilft dabei eine Rechtsschutzversicherung?
Einige Unternehmensrechtsschutzversicherer nehmen das Wettbewerbsrecht mit auf, für den Bereich Urheber- und Markenrecht soll das auch möglich sein. Hier wäre Ihr Versicherungsfachmann der richtige Ansprechpartner.
Ihre Abmahnung sollten Sie prüfen lassen. Hier könnte sowohl die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu weit gefasst sein und auch bei den Kosten ist eventuell eine Verringerung möglich.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen, gerne auch Überprüfung der Abmahnung, gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.