Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie sollten vorerst nichts weiter unternehmen, bevor ein Anwalt Ihrer Wahl - ich stehe Ihnen hierbei natürlich gerne zur Verfügung - die schriftliche Abmahnung in allen Einzelheiten geprüft hat.
Allenfalls wäre eine modifizierte Abmahnungserklärung abzugeben, aber auch diese sollte anwaltlicherseits genau abgestimmt und vorbereitet werden.
Ich vermute auch mal, dass die Abmahnung von einem Anwaltskollegen/Juristen erstellt worden ist, wie es oft der Fall ist, so dass es hier nach meiner Erfahrung Sinn macht, im Wege der "Waffengleichheit" auch Ihrerseits über einen Anwalt zu antworten.
Denn ansonsten werden Sie aller Voraussicht nach weitere Schreiben erhalten.
Die Anwalts- und Gerichtskosten stehen auch noch in einem relativ guten Verhältnis, also das Prozesskostenrisiko, was aber letztlich sowieso eigenständig zu bewerten ist, je nach dem, wie die Erfolgsaussichten in der Sache selbst sind.
Ich fasse meine Aussagen nochmals abschließend stichpunktartig zusammen:
- vorerst keine Erklärungen jeglicher Art abgeben oder gar zahlen;
- einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen (falls Sie sich an mich wenden, würde Ihnen die hier gezahlte Erstberatungszahlung angerechnet und gutgeschrieben werden);
- die Ruhe bewahren;
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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