Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Ich gebe Ihnen Recht, dass sich die Abmahnung nach „Abzocke“ anhört. Da erst bei vollständiger Sachverhaltskenntnis auch eine verlässliche Auskunft möglich wäre und diese eine kostenauslösende Beratung durch einen Anwalt mit sich brächte, rate ich Ihnen Folgendes:
Streichen Sie bis auf die Unterlassungerklärung sämtliche vorgegebenen Erklärungen des gegnerischen Formulars. Ergänzen Sie dieses um den Satz „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ und senden es fristgerecht zurück. Nehmen Sie den Link von Ihrer Homepage.
Sollte es trotz meiner Beurteilung als „Abzocke“ zu einem Gerichtsverfahren kommen, geht es „nur“ um 160,00 EUR. Das Prozesskostenrisiko ist hier rel. gering.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Hallo Herr Timm,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Ich streiche also die Vertragsstrafe, den Schadensersatz und die Klausel über das zuständige Gericht, füge den o. g. Satz hinzu und überweise den Schadensersatz NICHT auf das angegebene Konto, richtig? Die Erklärung muss ich ja nach Tschechien schicken, reicht zur Fristwahrung hier die rechtzeitige Absendung des Briefes? Sollte ich vielleicht den Weg eines Einschreibens mit Rückschein wählen (sofern das im Ausland überhaupt möglich ist)?
Genauso würde ich es machen.
Zur Fristwahrung reicht die Absendung leider nicht. Sollte eine Faxnummer angegeben sein, dann faxen Sie die Erklärung vorab. Fragen Sie auch bei Ihr Poststelle nach einer für den Beweis des Zugangs möglichen Versendungsart.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
RA Timm