Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Ob Sie verpflichtet sind an Sky die Vertragsstrafe zu entrichten, hängt zunächst einmal davon ab, ob die juristische Person hinter den Namen Premiere mit der juristischen Peron hinter dem Namen Sky identisch ist. Den einschlägigen Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Premiere AG am 04.07.2009 zur Sky Deutschland AG wurde. Hier fand lediglich eine Namensänderung statt – die juristische Person (die AG) hinter dem Namen blieb jedoch bestehen.
Dementsprechend hat die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung leider auch Gültigkeit gegenüber der Sky Deutschland AG, da es sich – rechtlich gesehen – um dasselbe Unternehmen handelt.
Eine Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe gegenüber der Sky Deutschland AG kann allerdings nur dann entstanden sein, wenn Sie gegen Ihre Unterlassungsverpflichtung verstoßen haben. Hier ist der Wortlaut der Unterlassungserklärung maßgeblich, den Sie im Zweifel nochmal prüfen lassen sollten. Auch sollte dezidiert geprüft werden, ob Sie im April tatsächlich gegen Ihre Pflichten verstoßen haben. Möglicherweise lässt sich bei Unklarheiten auch ein geringerer Strafbetrag mit Sky aushandeln.
Sollte allerdings ein erneuter Verstoß vorliegen, so kann leider auch die die erneute Abmahnung rechtmäßig sein, die dann erforderlich ist, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
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Diese Antwort ist vom 24.11.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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