Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Soweit Sie das geerbte Grundstück an Ihre Schwester verkaufen, erfüllen Sie den Tatbestand der Veräußerung gem. § 23 EStG
. Selbst die Ausschlagung einer Erbschaft gegen Abfindung und der Erbschaftskauf können Veräußerungen i.S.d. § 23 EStG
(Kirchhof/Kube, 23 Rn. 16)sein. Allerdings handelt sich bei der Erbschaft um einen unentgeltlichen Erwerb, so dass keine Anschaffung i.S.d. Vorschrift liegt. Eine Anschaffung ist entgeltlicher Erwerb.
Insoweit handelt sich um steuerfreie Einnahme. Zu beachten wären eventuell Vorschriften über Grunderwerbssteuer. Da Sie danach nicht gefragt haben und Sie auch kein Erwerber sind, ist eine Antwort entbehrlich.
Für weitere Frage wenden Sie sich an einen Kollegen oder an einen Notar vor Ort.
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