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Abgeschlossener Tausch (Warenwert Virtuelle Güter nicht erhalten)

31. Juli 2020 17:24 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Wir haben einen ähnlichen Fall wie "Abgeschlossener Tausch (Virtuelle Güter) vom 09.05.2011" (Internetrecht, Computerrecht).

Ich versuche mein Anliegen möglichst kurz und präzise zu erläutern.
Ich habe mit einer Person einen Tausch vollzogen.
Ich gab ihm mehre Waren in einem Wert von ungefähr 350 Euro, die er bis heute behalten hat - und er gab mir dafür einen Account für ein Computerspiel. Es wurden auch noch weitere Aufladungen gemacht auf anderen Accounts, die demjenigen auch gehören. Wir wissen auch, dass andere denjenigen auch noch aufgeladen haben.
Nun hat er sich den Account mehrfach über seine E-Mail Adresse mehrfach wieder zurückgeholt - ohne mir meine Waren zurückzuerstatten.
Ich habe von dieser Person den vollen Namen, den Wohnort und den sehr langes Gesprächsverlauf auf Discord, der eindeutig zeigt, dass es sich um diese Person handelt und sie dem Handel zustimmt.
Nun ist meine Frage: Wir wissen dass man dagegen strafrechtlich vorgehen kann, da es sich ja um Betrug handelt. Bei den Accounts wird ein Reset eingeleitet wonach wo man den Wert des aufgeladenen Goldes vom Anbieter gut geschrieben kriegt und den Account mit einem Bruchteil der Kosten, also mit einem Recovery, wieder aufbauen kann. Sprich, jemand gibt jemand anderem einen Account, lässt ihn von diesem Aufladen in dem Glauben es wäre seiner, setzt ihn zurück, ändert den Namen und spielt so mit dem ACC weiter. Der Anbieter denkt er ist hier rechtlich abgesichert, da es sich um den Eigentümer des Accounts handelt, dem der Anbieter auf den Leim geht. Schließlich ist das meiner Meinung nach vorsätzlicher Betrug.

Wie kann man hier dagegen vorgehen, da hier auch der Anbieter informiert werden muss?
Das Problem ist, dass sich der wiedergeholte Account im Reset befindet und nach 60 Stunden gelöscht ist. Das Reset kann nur noch innerhalb der nächsten 50 Stunden abgebrochen werden.

Ich denke, dass ein anwaltliches Schreiben an den Anbieter innerhalb der nächsten 30 Stunden enorm effektiv wäre, um diesen Betrug zu stoppen und den Warenwert zurückzuholen - was meinen Sie?

Der Anbieter hat bisher uns eine neue E-Mail Adresse geschickt, womit ich den account wieder zurückholen konnte zu mir. Jetzt ist es aber so, dass derjenige der den Account angemeldet hat den Anbieter kontaktiert hat und sich als Eigentümer darstellt und dem Anbieter untersagt uns, die den Account geladen haben, den Account zurückzugeben

Ergänzend möchte ich sagen, dass es ingesamt mit dieser Person um 2000 Euro geht, da mehrere Account versprochen wurden und man nun aber nichts erhalten hat, weil alles von dieser Person zurückgeholt wurde.

mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der eingegangene Vertrag ist rechtsverbindlich. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die versprochene Leistung. Sie können entweder Vertragserfüllung verlangen oder bei Vereitelung seitens des Vertragspartners zurücktreten.

Wenn ein irreversibler Schaden droht, so kann es sich in der Tat anbieten, den Anbieter kurzfristig anzuschreiben, um dies zu verhindern.

Wenn Ihnen jedoch der Schaden durch die beschriebene vorsätzliche Pflichtverletzung des anderen Teils entsteht, so können Sie diesen auch ersetzt verlangen.

Sofern Sie Unterstützung für ein Schreiben benötigen, kommen Sie gern kurzfristig per Email auf mich zu.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2020 | 19:42

Hallo,

Ich könnte ihnen alle Daten zukommen lassen, die ich habe. Könnten Sie für mich im Auftrag ein Schreiben an den Anbieter senden mit Ihrem Absender. Die Vertragserfüllung haben wir jetzt mehrfach vom Anbieter und von der Person, die den Tausch durchgeführt hat verlangt. es ist da kein Durchkommen. Im Gegenteil von der Person, die den Tausch durchgeführt hat werde ich sogar noch verhöhnt und ausgelacht, ich hätte ja gar kein Recht. Den Schaden würde ich mir, wenn dieser Account nicht vom Anbieter auf mich überschrieben wird, ersetzt verlangen und auf Ihr Angebot zurückkommen die vorsätzliche Pflichtverletzung geltend zu machen.

Wenn sie mir ein Schreiben an den Anbieter und ggfs. ein Schreiben an die Person, die die Pflichtverletzung begangen hat aufsetzen würden, welche Kosten würden dort auf mich zukommen?

Vielen Dank für ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. August 2020 | 00:56

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne werde ich Ihnen auf Ihre E-Mail in Kürze antworten.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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