Guten Tag, gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich besteht bei einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfall von Arbeitsplätzen kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Ob es eventuell von Seiten Ihres Arbeitgebers eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat gibt, müssten Sie eventuell erfragen. Aus meiner Sicht sollten Sie nicht widersprechen, sondern abwarten, welche Vorgehensweise vom neuen Arbeitgeber gewählt wird. Hier besteht eventuell eher ein größeres Interesse, ruhende Arbeitsverhältnisse zu beenden und daher Angebote mit entsprechender Abfindung zu unterbreiten. Sie sollten also nur dann etwas unternehmen, also die Kündigung riskieren, wenn Sie in Erfahrung bringen können, ob Ihr aktueller Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu zahlen. Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, abzuwarten und sich „übernehmen" zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Gerne können Sie sich im Rahmen der kostenfreien Nachfrageoption mit einer weiteren Frage an mich wenden.
Freundliche Grüße
Rechtsanwältin Ch.. Schmauch
Antwort
vonRechtsanwältin Christina Schmauch
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