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Abänderungsklage 'Unterhaltsanspruch'

16. Dezember 2011 00:30 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Claudia Bertram

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Rechtssuchenden liegt ein Beratungshilfeschein für eine aussergerichtliche Beratung vor. Es soll geprüft werden, wie eine Abänderungsklage des Unterhaltsanspruch erfolgreich bei Gericht eingereicht werden kann. Zum Zeitpunkt der Verurteilung war dem Familiengericht bekannt, dass der Rechtssuchende Transferleistungen des Sozialamts bezieht. Im Gerichtsverfahren wurde damals PKH bewilligt. Jetzt erhält der Rechtssuchende eine Stütze durch das JobCenter.

Im Anschluss soll eine "Abänderungsklage" auf der Basis von Prozesskostenhilfe eingereicht werden.

Wer möchte das Mandat übernehmen?

Sehr geehrter Fragesteller,

gern prüfe ich für Sie die Frage, ob eine Abänderungsklage Ihres Unterhaltsanspruchs Aussicht auf Erfolg bietet.
Sie können mir gern die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung per Mail oder mit der Post an die im Profil angegebene Adresse schicken.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bertram

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