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ARGE Unterhalt

| 26. November 2007 19:52 |
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Familienrecht


Beantwortet von


22:46

Hallo und Guten Abend,
Ich habe folgendes Problem:ARGE Düsseldorf verlangt Auskunft.
Bin seit 1993 geschieden.Habe laut Vereinbarung bei Gericht 470,00DM Ehegattenunterhalt bezahlt.Ich habe dann in 1995 Abänderungsklage eingereicht weil meine EX-Frau höheres einkommen erzielt hat.Diese wurde vom Amtsgericht Mettmann Akzeptiert,vorauf hin die Gegenseite Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht hat,welches durch Beschluss der Klage Rechtgab.Aufgrund dessen das Amtsgericht Mettmann ein Anerkenntnis-Urteil aussprach.
Folgender Satzlaut:
a)Der Kläger zahlt an Stelle des bisherhigen Unterhals von DM 470,00 ab dem 01.09.1994 lediglich 170,00DM an die Beklagte.
b) Ab dem 01.06.1995 ist der Kläger nicht mehr verpflichtet,Ehegattenunterhalt an die Beklagte zu zahlen.
Frage:Bin Ich der ARGE Düsseldorf
gegenüber Auskunfspfichtig
Muss Ich damit Rechnen wieder Unterhaltspflichtig zu werden?
Mein Rechtsverständniss sagt NEIN,Da ich auch meine weitere Lebensplanung daraufhin eingestellt habe.
mfg.
J.Simon

26. November 2007 | 20:02

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,


da hier ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wonach Ihre Unterhaltsverpflichtung entfallen ist, sind Sie dann auch nicht mehr zur Auskunkt verpflichtet, so dass Ihr Rechtsverständnis Sie nicht getäuscht hat.


Schicken Sie der ARGE eine Kopie des Urteils und weisen Sie die Ansprüche zurück.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 26. November 2007 | 20:16

Danke für die schnelle Antwort,
Bitte noch eine Rückfrage Beantworten,
Kann Ich auf Grund einees Anerkenntnis-Urteis
noch einmal zur Unterhaltszahlung belangt werden?
ARGE ist ja sehr hartnargkig,haken überall nach.
Muss Ich mir noch sehr Grosse Gedanken darüber machen?
Danke für eine positive Antvort
mfg.
J.Simon

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. November 2007 | 22:46

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern das Anerkenntnisurteil nicht NACH der von Ihnen genannten OLG-Entscheidung erfolgt ist, nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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