Sehr geehrter Ratsuchender,
da hier ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wonach Ihre Unterhaltsverpflichtung entfallen ist, sind Sie dann auch nicht mehr zur Auskunkt verpflichtet, so dass Ihr Rechtsverständnis Sie nicht getäuscht hat.
Schicken Sie der ARGE eine Kopie des Urteils und weisen Sie die Ansprüche zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Danke für die schnelle Antwort,
Bitte noch eine Rückfrage Beantworten,
Kann Ich auf Grund einees Anerkenntnis-Urteis
noch einmal zur Unterhaltszahlung belangt werden?
ARGE ist ja sehr hartnargkig,haken überall nach.
Muss Ich mir noch sehr Grosse Gedanken darüber machen?
Danke für eine positive Antvort
mfg.
J.Simon
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern das Anerkenntnisurteil nicht NACH der von Ihnen genannten OLG-Entscheidung erfolgt ist, nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle