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ALG II und Umschuldung

21. März 2006 17:54 |
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Sozialrecht


Hallo

Kurz gefasst geht es darum, wie ich eventuell (als bisher selbständig arbeitender 43-jähriger, aber derzeit ALG-II-Empfänger) am besten (ohne Probleme mit kurzfristig überschrittene Vermögensgrenzwerte) eine mir angebotene Umschuldung organisieren kann, die mich im günstigen Fall von minus 14000 auf plus 3000 bringen würde...



Länger gefasst und mit detaillierteren Zahlen:

Ich habe mir vor gut 10 Jahren einen geschlossenen Immobilienfond aufschwatzen lassen...

(Der eigentliche Anteil sei hier mal außen vor. Nominell sind es gut 25000, es gibt ein Ankaufangebot von gut 1200, aber dann fiele laut bisheriger Recherche ein versteuerbarer "Aufgabegewinn" von 32000 an, was ohne andere Einnahmen zu rund 5000 Steuern führen würde, also am besten nix dran rühren und weiter laufen lassen, dürfte so auch als "nicht wirtschaftlich verwertbares Vermögen" gelten...)

Finanziert wurde der Anteil damals durch einen Kredit von gut 32000, der durch eine verpfändete Lebensversicherung abgesichert ist, die aber absehbar nicht die ganze benötigte Summe erbringen wird (Lücke gut 10000 nach derzeitigem Stand), weswegen mich die Bank mal wegen einer zusätzlichen Tilgung anschrieb. Derzeitiger Rückkaufswert der zum Fond gehörenden LV incl. Überschüsse rund 10000, was 102% der bisher bezahlten Beiträge wären, somit mehr als 90% und somit wirtschaftlich eigentlich verwertbar, aber wegen Verpfändung derzeit nicht erreichbar.

Daneben gibt es eine als Altersvorsorge gedachte LV, derzeit beitragsfrei gestellt, Rückkaufswert incl. Überschüsse ca. 15000, was rund 66% der Beiträge wären, also derzeit wirtschaftlich nicht verwertbar.

Außerdem gibt es noch Schulden bei zwei Kreditkarten von rund 7000, macht also die derzeitige Bilanz von 39000 Schulden und 25000 nicht verwertbares Vermögen, also ein Minus von 14000. (Eigentlich noch rund 8000 mehr Minus, da ich mir bei meiner Mutter auch noch was geliehen habe...) Fond-LV, Fond-Kredit und Kreditkartenabstotterung sind derzeit zusammen eine monatliche Belastung von irgendwo zwischen 450 und 500, also ungeschickterweise mehr als der Regelsatz von 345...

Die Bank des zum Fond gehörenden Kredits hat mir nun angeboten, den Kredit zu beenden. Der Rückkaufswert der Fond-LV reicht ihnen nicht, sie hätten gerne noch 5000 dazu. Sind schwer zu organisieren angesichts der derzeitigen Finanzlage...

Alternativ haben sie vorgeschlagen, die Alters-LV aufzulösen, das wäre nämlich ungefähr die nötige Summe, die Fond-LV wäre dann frei für andere Zwecke. Die könnte ich dann zur Ablösung der Kreditkartenschulden verwenden, hätte dann Null monatliche Belastung, was das Leben derzeit doch sehr vereinfachen würde, und ich hätte noch 3000 über...

(Die Altersvorsorge wäre dann aber futsch bzw. auf 7 Jahre eingezahlte gesetzliche Rente reduziert, und müsste dann in besseren Zeiten wieder neu aufgebaut werden, ob das sinnvoll und machbar ist, ist eine andere Frage, die hier aber wohl nicht unbedingt hingehört...)



Die Frage ist nun: Wie sähe eine solche Umschuldung in Bezug auf das laufende ALG II aus? Da habe ich noch keine befriedigende Antwort in den Untiefen des Internets gefunden...



Ich habe vor einer solchen Aktion kein im Sinne des ALG II wirtschaftlich verwertbares bzw. erreichbares Vermögen über den Grenzwerten von 43x200+750=9350 und auch nach einer solchen Aktion mit 3000 kein Vermögen über den Grenzwerten.

Aber im Laufe der Aktion habe ich womöglich kurzfristig Vermögen über dem Grenzwert und das könnte nach der bisherigen Recherche evtl. eine Falle sein?

(Der gängige Tipp lautet ja, sowas vor Beantragung von ALG II zu bereinigen, da Schulden und Vermögen alg-ii-technisch nicht so einfach gegeneinander verrechenbar sind, dann hätte sich das Problem nicht gestellt, weil ich bei Antrag mit nur 3000 geschütztem Vermögen da stünde. Aber ging halt nicht schnell genug zu regeln...)


Wenn ich die Alters-LV jetzt einfach so auflöse, sind es paar Tage lang 5650 über dem Grenzwert, und selbst wenn ich diese LV noch zusätzlich zur Kreditsicherung verpfänden würde, wären es nach Ende des Kredits noch irgendwas um 650 über dem Grenzwert, was das Jobcenter womöglich in beiden Fällen zur mehr oder weniger großen Kürzung des ALG II veranlassen würde, wenn ich das bei meinem derzeitgen Informationsstand richtig sehe?


Ist das so? Könnte das Jobcenter sagen, dass da plötzlich ein verwertbares Vermögen ist und die Zahlung eine Weile kürzen, obwohl das Vermögen, wirtschaftlich sinnvoll wegen der so reduzierbaren monatlichen Belastung, sofort in die Schuldentilgung geht? Mit welcher Kürzung müsste man rechnen? Womöglich wäre die Auflösung der Kreditkartenschulden gar nicht zu realisieren? Wenn ja: lässt sich das irgendwie rechtlich einwandfrei vermeiden?

(Dadurch, dass ich eine Weile auf Kredit gelebt habe, anstatt früher ALG II zu beantragen, habe ich dem Jobcenter im Prinzip ja auch ALG II gespart... Da lässt man sich ungern was kürzen, was mich schlechter stellen würde, als wenn ich vorm ALG II umschulden hätte können...)


Bevor ich das Jobcenter mit dem evtl. Umschuldungsszenario konfrontiere, möchte ich dazu erstmal die Rechtslage genauer kennen :-)


Anders und vielleicht allgemeiner formuliert: Die Frage ist, was passiert, wenn bei einer Umschuldung eine kurze Weile lang Vermögen über dem Grenzwert über das Konto läuft (oder rechtlich nicht einwandfrei daran vorbei, worauf ich mich aber nicht einlassen möchte...) und wie sich das auf das ALG II auswirkt und was es da für Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Eingrenzung vom Fragesteller
23. März 2006 | 13:34
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