Sehr geehrter Fragesteller,
es besteht rechtlich keine Verpflichtung, einen Vermittlungsgutschein einzulösen. Einige interessante Informationen zum Vermittlungsgutschen können Sie hier nachlesen:
https://job-agentur-cb.de/rechtliche-grundlagen-zum-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein/
Sie sind nicht verpflichtet, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bei der Arbeitsagentur anzugeben.
Beides kann je nach Einzelfall jedoch hilfreich sein, schneller wieder eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Vergessen Sie nicht, meinen Ratschlag zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Schulz
Rechtsanwalt
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