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ALG 1 -Bezug nach Krankengeldzahlung

| 9. Oktober 2006 18:50 |
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Sozialrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Frage:
Seit dem 01.01.06 erhalte ich laut Bescheid der AA 32 Monate lang (also bis zum 31.08.08)ALG 1. Am 22.06.06 wurde ich krank.
Von diesem Zeitpunkt an erhielt ich für genau 6 Wochen Leistungsfortzahlung durch die Arbeitsagentur.Danach wurde ich ausgesteuert und erhalte seit dem 03.08.06 Krankengeld von meiner Krankenkasse. Voraussichtlich werde ich Ende Oktober von meinem Arzt wieder arbeitsfähig geschrieben und ich werde mich sofort wieder bei der AA arbeitssuchend melden. Nehmen wir mal an, der Krankengeldbezug von der gesetzl. KK dauert 80 Tage.
Werden diese 80 Tage(unterbrochener Leistungsbezug von der AA)an meinen ursprünglichen Endtermin zum ALG 1 -Bezug (also den 31.08.08) angehängt oder bleibt es definitiv bei diesem Termin, unabhängig, wie lange ich in den o.a. 32 Monaten Krankengeld von der KK beziehe?
Danke für eine sachkundige Antwort im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworte ich - in der gebotenen Kürze - wie folgt:

Die Zeit, in welcher Sie Krankengeld beziehen, wird nicht auf die Zeit des Bezugs von ALG I angerechnet. Der Anspruch auf ALG I ruht in dieser Zeit, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__142.html" target="blank">§ 142 Ans. 1 Nr. 2 SGB III</a>. Praktisch bedeutet dieses, dass er zeitlich versetzt gezahlt wird. Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, bei dem Bescheid auf den Bewilligungszeitraum zu achten, nachzufragen und gegebenenfalls einen Widerspruch einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Pilgermann, Rechtsanwalt

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