Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworte ich - in der gebotenen Kürze - wie folgt:
Die Zeit, in welcher Sie Krankengeld beziehen, wird nicht auf die Zeit des Bezugs von ALG I angerechnet. Der Anspruch auf ALG I ruht
in dieser Zeit, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__142.html" target="blank">§ 142 Ans. 1 Nr. 2 SGB III</a>. Praktisch bedeutet dieses, dass er zeitlich versetzt
gezahlt wird. Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, bei dem Bescheid auf den Bewilligungszeitraum zu achten, nachzufragen und gegebenenfalls einen Widerspruch einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilgermann, Rechtsanwalt
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