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3 mal schwarz gefahren

7. Februar 2007 15:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Rechtsberater,
Ein-2 kurze Sätze pro Frage reichen mir als Antwort.

Ich habe von einem Polizeikommissariat einen Anhörungsbogen wegen des Vorwurfs der Erschleichung von Beförderungsleistung in 3 Fällen erhalten. (vor 2,3 Jahren, vor 8 Monaten, vor 3 Monaten). Außerdem soll noch ein erhöhtes Beförderungsentgelt offen sein. Dies wohl weil die Adresse die ich angab, im Personalausweis eingetragen war noch nicht umgemeldet war und so die Mahnung nie bei mir ankam. Als Grund gab ich damals an kein Portmonaie dabei gehabt zu haben, und wegen starken Regens/Winds mit dem Fahrrad in die Bahn umgestiegen zu sein.

1.)Macht es Sinn mein Nettoeinkommen von 2000 Euro freiwillig anzugeben, oder ist es besser nur die Pflichtangabe Beruf = Ingenieur zu machen (impliziert vielleicht noch höheres Einkommen?

2.)Kann ich dummdreist statt Ingenieuer auch "technischer Sachbearbeiter" angeben, was ich als Tätigkeit ausübe?
Was für Konsequenzen treten ein wenn ich mein Einkommen niedriger angebe (z.B. 1500 Euro)?


3.)Was ist nicht sinnvoll an folgende Stellungnahme, die ich schicken wollte? Gibt es noch was was sinnvoll wäre?

„Ich lebe seit 18 Jahren in dieser Stadt. Da ich aus finanziellen Gründen noch nie ein Auto besaß oder regelmässig eines benutze fahre ich viel mit dem ÖPNV. Die mir zur Last gelegten Schwarzfahrten sind mir sehr unangenehm und ich bereue sie. Sie sind eine singuläre Ausnahme. Ich hatte nicht die Absicht hierdurch Geld zu sparen sondern ich hatte bei Vorfall 2 und 3 versehentlich vergessen meine Geldbörse mitzunehmen. Das Vergessen des Portmonaies ist auch hierdurch dokumentiert, daß wir auch zur Polizeinebenstelle XXX wo meine gemachten Angaben überprüft wurden, gehen mussten. Mir war nicht bewußt und ich kann nicht mehr rekonstruieren warum noch Zahlungen bei der Firma A offen sein sollen. Ich habe am 6.2.06 um 14:07 mit Herrn B von der Firma A (Abteilung "erhöhtes Beförderiungsentgeld") telefoniert. Er sagte mir, dass bei mir keine Rechnung offen sei.

An Vorfall 1 kann ich mich leider nicht mehr erinnern, da er zu lange zurückliegt. In Zukunft werde ich peinlich genau darauf achten nie wieder ohne einen Fahrschein einzusteigen.

7. Februar 2007 | 17:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Vorab sei gesagt, dass Sie im Rahmen einer polizeilichen Anhörung nicht dazu verpflichtet sind, sich überhaupt zur Sache zu äußern und Ihnen ein Schweigen auch nicht negativ ausgelegt werden kann.

2. Davon zu unterscheiden sind die Pflichtangaben zur Identitätsfestellung. Hier müssen Sie sich wahrheitsgemäß äußern. Ich kann Ihnen nur davon abraten, einen falschen Beruf anzugeben. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu eintausend EUR geahndet werden kann, vgl. § 111 OwiG.

3. Die Höhe des Nettoeinkommens dient als Orientierung für eine evtl. spätere Verhängung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft oder ggf. das Gericht. Sofern Sie jetzt keine oder falsche Angaben zu Ihrer Einkommenshöhe machen, werden diese ggf. ohnehin nochmals angefordert. Allein aus der Berusbezeichnung "Ingenieur" darf jdf. nicht geschlussfolgert werden, dass Sie über ein wesentlich höheres als das tatsächliche Einkommen verfügen. Mein Rat: Wenn Sie sich sicher sind, Angaben zum Sachverhalt machen zu wollen, geben Sie auch Ihr Einkommen wahrheitsgemäß an.

4. Ihrer Stellungnahme ist nicht Unsinnvolles zu entnehmen. Ohnehin scheint eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen wahrscheinlich. Sie können diesbzgl. Ihre Chancen verbessern, indem Sie das noch ausstehende offene Beförderungsgeld bezahlen und dies entsprechend in Ihrer Stellungnahme dokumentieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreiche erste rechtlichen Überblick verschaffen und stehe im Rahmen der Nachfrage sowie zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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