Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Vorab sei gesagt, dass Sie im Rahmen einer polizeilichen Anhörung nicht dazu verpflichtet sind, sich überhaupt zur Sache zu äußern und Ihnen ein Schweigen auch nicht negativ ausgelegt werden kann.
2. Davon zu unterscheiden sind die Pflichtangaben zur Identitätsfestellung. Hier müssen Sie sich wahrheitsgemäß äußern. Ich kann Ihnen nur davon abraten, einen falschen Beruf anzugeben. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu eintausend EUR geahndet werden kann, vgl. § 111 OwiG.
3. Die Höhe des Nettoeinkommens dient als Orientierung für eine evtl. spätere Verhängung einer Geldstrafe durch die Staatsanwaltschaft oder ggf. das Gericht. Sofern Sie jetzt keine oder falsche Angaben zu Ihrer Einkommenshöhe machen, werden diese ggf. ohnehin nochmals angefordert. Allein aus der Berusbezeichnung "Ingenieur" darf jdf. nicht geschlussfolgert werden, dass Sie über ein wesentlich höheres als das tatsächliche Einkommen verfügen. Mein Rat: Wenn Sie sich sicher sind, Angaben zum Sachverhalt machen zu wollen, geben Sie auch Ihr Einkommen wahrheitsgemäß an.
4. Ihrer Stellungnahme ist nicht Unsinnvolles zu entnehmen. Ohnehin scheint eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen wahrscheinlich. Sie können diesbzgl. Ihre Chancen verbessern, indem Sie das noch ausstehende offene Beförderungsgeld bezahlen und dies entsprechend in Ihrer Stellungnahme dokumentieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreiche erste rechtlichen Überblick verschaffen und stehe im Rahmen der Nachfrage sowie zur weiteren Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
Antwort
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