Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Im Moment können Sie nicht mehr tun, als Ihrem ehemaligen Chef mitzuteilen, dass Sie den Dongle niemals in Ihrem Besitz hatten. Dies schützt Sie allerdings nicht davor, dass Ihr Chef womöglich zivilrechtliche Schritte gegen Sie anstrengt, sprich Klage auf Herausgabe des Dongles oder auf Wertersatz erhebt. In einem solchen Verfahren obläge es Ihrem ehemaligen Chef zumindest nachzuweisen, dass sich zum Zeitpunkt des Diebstahls ein solcher Dongle an der Dockingstation befunden hat. Ob er diesen Beweis wird führen können, ist derzeit natürlich völlig ungewiss. Sie hätten jedenfalls die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie den Dongle nie in Ihrem Besitz hatten (bspw. durch Zeugenaussagen).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Also nachweisen, kann ich es nicht, dass sich der Dongle nicht an der Dockingstation befand, da es auch keine Zeugen gab.
Für den Fall, dass er Schadensersatz fordert, muss er dann auf jeden Fall beweisen können, dass er sich zur Tatzeit am Gerät befand?
Was wird passieren, wenn es keiner nachweisen kann?
Oder er mir den Dongle, ohne Klage zu erheben, einfach in Rechnung stellt?
Mit frdl. Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Diese Tatsache müsste Ihr ehemaliger Chef beweisen können. Wenn dies nicht nachgewiesen werden kann, wird die ggf. erhobene Klage gegen Sie keinen Erfolg haben. Sollte er Ihnen den Dongle in Rechnung stellen, ändert sich am Vorstehenden gar nichts, es sei denn, Sie würden dann freiwillig bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt