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Diebstahl in der Firma

| 1. April 2009 14:34 |
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Strafrecht


Beantwortet von


14:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mal in meiner ehemaligen Firma einen Diebstahl begangen. Es handelte sich um ein Notebook.

Habe die tat dann später freiwillig gestanden und ebenfalls freiwillig gekündigt.

Jetzt verlangt mein ehemaliger Chef den Dongle zurück, der an der Dockingstation gesteckt haben soll. Wert 500 Euro.
Doch es war nie einer daran. Ich hatte das Gerät nackt + Dockingstation entwendet. Mehr nicht.

Das Gerät + Dockingstation hat er zurück bekommen. Den so genannten Dongle hab ich nicht und hatte ich auch nie.

Wie soll man da jetzt weiter vorgehen?
Reicht es, wenn ich Ihm schriftlich garantiere, dass ich den Dongle niemals im Besitz hatte?

Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.
Mit frdl. Grüßen

1. April 2009 | 14:43

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Im Moment können Sie nicht mehr tun, als Ihrem ehemaligen Chef mitzuteilen, dass Sie den Dongle niemals in Ihrem Besitz hatten. Dies schützt Sie allerdings nicht davor, dass Ihr Chef womöglich zivilrechtliche Schritte gegen Sie anstrengt, sprich Klage auf Herausgabe des Dongles oder auf Wertersatz erhebt. In einem solchen Verfahren obläge es Ihrem ehemaligen Chef zumindest nachzuweisen, dass sich zum Zeitpunkt des Diebstahls ein solcher Dongle an der Dockingstation befunden hat. Ob er diesen Beweis wird führen können, ist derzeit natürlich völlig ungewiss. Sie hätten jedenfalls die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie den Dongle nie in Ihrem Besitz hatten (bspw. durch Zeugenaussagen).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. April 2009 | 14:53

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.

Also nachweisen, kann ich es nicht, dass sich der Dongle nicht an der Dockingstation befand, da es auch keine Zeugen gab.

Für den Fall, dass er Schadensersatz fordert, muss er dann auf jeden Fall beweisen können, dass er sich zur Tatzeit am Gerät befand?

Was wird passieren, wenn es keiner nachweisen kann?

Oder er mir den Dongle, ohne Klage zu erheben, einfach in Rechnung stellt?

Mit frdl. Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. April 2009 | 14:58

Sehr geehrter Fragesteller,

Diese Tatsache müsste Ihr ehemaliger Chef beweisen können. Wenn dies nicht nachgewiesen werden kann, wird die ggf. erhobene Klage gegen Sie keinen Erfolg haben. Sollte er Ihnen den Dongle in Rechnung stellen, ändert sich am Vorstehenden gar nichts, es sei denn, Sie würden dann freiwillig bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 1. April 2009 | 15:02

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Sehr gut auf meine Anfragen eingegangen und sehr gut Beantwortet. Bis auf weiteres ist meine Anfrage erst einmal geklärt. Vielen Dank.

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