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2 betreffs 1x nachträgliche rechnungsstellung und rechnung obwohl garantie

19. März 2012 11:52 |
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Vertragsrecht


1. f
Festpreis für Hausbau von Generalunternehmer vollständig bezahlt,
danach zusätzliche Rechnung gestellt für Leistung die versprochen und auch im Vertrag festgelegt wurde die dann teurer wurden und auch verbindlich geleistet wurden, von uns aber ganz deutlich mitgeteilt wurde das wir diesen Mehrpreis nicht zahlen können und für den Bauunternehmer auch so klar war.
auch für Reklamationen hat er uns Rechnungen gestellt die wir nicht akzeptiert haben.
insgesammt so um die 6000 € wir haben das nicht bezahlt und Dementsprechend hat der Unternehmer seine letzten arbeiten nicht geleistet:
wie Balken von Terrasse erneuern die defekt sind von Anfang an und 3 Treppen an Terrasse um in den garten zu kommen und die Abschluss Kontrolle /Bericht und Energietest. darf der Unternehmer einfach arbeiten nicht machen weil er meint er muss noch Geld bekommen und kann er uns einfach so eine Rechnung stellen und darauf bestehen? Wie sollen wir uns verhalten? eigentlich waren wir sehr zufrieden mit diesem Unternehmer und wollen kein Rechtsstreit aber unsere Treppen wollen wir und die Garantie muss er ja auch Einhalten. Müssen wir das zahlen oder können wir nur die hälfte anbieten? oder brauchen wir gar nichts zahlen wenn er nicht bald seinen Rest Verpflichtungen nach kommt geht ins 3.Jahr schon hinein.
2. "Frage: wir haben eine neue Luftwärmepumpe im Haus: Energiesparende Heizung Umweltschonend, an der war von Anfang an immer wieder was nicht O.K. z.B. nicht alle räume wurden richtig warm oder öfter Fehlermeldungen bis hin zum Heizausfall bei sehr kalten Temp., wurde aber von der Heizungsfirma die ich hier nicht nennen möchte immer eingestellt Teile ausgewechselt Fehler behoben etc. auch von dieser Firma wurde sie rechtlich abgenommen und in Betrieb genommen auf Urkunde bestätigt. Dieses Jahr ging sie wieder kaputt so richtig mit vielen Teilen die ausgetauscht wurden jetzt stellen die uns eine ziemlich hohe Rechnung mit Argumenten wie Verkalkung nicht Sachgemäßem Einbau usw. außerdem kamen so viele Facharbeiter die ständig was anderes erzählten die Fehler aber nicht fanden irgendwas schlaues sagten was alles so nicht stimmte so z.b.die Heizung ist jetzt o.k heizte aber nicht bis endlich einer viele defekte fand und auch behoben hat aber so 100% geht die Heizung irgentwie immer noch nicht, Nur jetzt ist es Frühling und unser haus ist ziemlich warm und die Heizung muss nicht groß heizen. Frage wie gehen wir jetzt mit der gestellten Rechnung um? Wir wollen/werden das nicht zahlen meinen auch das das nicht korrekt ist. Was ist jetzt mit der Garantielänge ? eigentlich müsste es eine Garantieverlängerung geben weil ständig in der Garantiezeit Regler und sonstige Teile ausgetauscht wurden und die Heizung eigentlich beim nächsten Winter wieder Mängel zeigen wird. und was soll das mit der Verkalkung? die blüht uns ja auch wieder ? die Heizungsfirma muß uns da ja eine Lösung mitteilen was die bis jetzt nicht getan hat.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Grundsätzlich ist es so, dass der Generalunternehmer einen vereinbarten Festpreis auch einhalten muss.

1. Frage:

Sofern der Vertrag keine anderweitigen Regelungen vorsieht, muss der Generalunternehmer den vereinbarten Festpreis grundsätzlich einhalten.

Insbesondere muss er die Leistungen, die im Vertrag vorgesehen sind zum vereinbarten Preis erbringen.

Werden diese Leistungen teurer als von Generalunternehmer ursprünglich kalkuliert, so geht dies zu seinen Lasten, das heißt, er müsste die Mehrkosten grundsätzlich selbst tragen.

Auch berechtigte Reklamationen Ihrerseits (Beseitigung von Mängeln) darf Ihnen der Unternehmer natürlich nicht in Rechnung stellen.

Insofern stehen dem Unternehmer Ihrerseits keine weiteren Zahlungen zu.

Um dies endgültig zu klären, wäre allerdings eine genaue Prüfung des zwischen Ihnen und dem Unternehmer geschlossenen Vertrages erforderlich.

Wenn tatsächlich noch Zahlungen Ihrerseits zu leisten wären, dann wäre der Unternehmer auch berechtigt, seine Arbeiten einzustellen, bis diese Zahlungen geleistet worden sind.

Zwingen dazu, dass er seine Arbeit fortsetzt, können Sie den Unternehmer nur mittels eines Gerichtsurteils.

Erfahrungsgemäß sind Rechtsstreitigkeiten in einer Baurechtsangelegenheit meist sehr langwierig, so dass es sich empfiehlt, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, um die Sache möglichst schnell zu bereinigen.

2. Frage.

Weder die Gewährleistung, noch die Garantie werden durch die Reparaturmaßnahmen an der Heizungsanlage als Ganzes verlängert.

Sofern die Heizung mangelhaft war, handelt es sich schlicht um einen Gewährleistungsfall, bei dem Sie auch nicht für die Reparaturkosten aufkommen müssen.

Wenn allerdings die mangelhafte Heizleistung auf der Verkalkung beruht, so ist es möglich, dass dies nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers der Heizung liegt.

Dies gilt dann, wenn Sie vorher genau darüber informiert wurden, welche Betriebsumgebung die Heizungsanlage benötigt.

In diesem Fall müssten Sie für die Reparaturkosten aufkommen.

Auch hier wäre es erforderlich, für eine endgültige Beratung, den Vertrag und den bisherigen Schriftverkehr einzusehen.

Wenn noch Fragen offen sind, oder etwas unklar geblieben ist, benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt

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