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2 Werkstattrechnung 2 verschieden Defekte

| 21. Juli 2015 16:40 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgenden Sachverhalt erlebt und möchte wissen ob es Sinn macht dagegen Anwaltlich vorzugehen oder es nicht sinnvoll ist ?

Ich bin mit meinen Auto liegen geblieben auf der Autobahn wurde zur nächsten Peugeot Werkstatt geschleppt. Ist auch ein Peugeot.

Am Tag darauf meldet Sich die Werkstatt und teilte mir mit das die Dieselpumpe defekt ist und ob Sie diese Tauschen sollten es würde 1000€ kosten. Das wäre das Problem.
Ich gabe es in Auftrag. Sie habe die neue Dieselpumpe eingebaut. und riefen mich einen Tag später an, dass das Auto fertig ist zum abholen.
Ich hole es auch am selben Abend ab. Bezahlte die Rechnung setzte mich ins Auto und fuhr los. Nach 5 Kilometer ging wieder die Warnleute an und der Wagen machte Probleme. Mit Glück konnte Ich zur Werkstatt zurückfahren. Ich traf den Werkstattmeister und zeigte Ihm das Problem. Nach 2 Minuten saggte erermüsse dasAuto sich Morgen nochmal anschauen. Ich stimmte zu. kam ja nicht mehr vom Fleck.
Am nächsten Tag rief mich der Werkstattmeister an und sage mir das der Partikelfilter zu wäre.
Ich war dann ungehalten und fragte ob die Reparatur am Vortag dann notwendig war.
Er antwortete JA.
Ich gabe es in Auftrag da Ich auf das Auto angewiesen bin.
Amdarauffolgenden Tag wardas Auto fertig. Ich habe den Werkstattmeister nochmal darauf angesprochen er wies alle Schuld von sich erkäme nunmal vor das auch mal 2 Sachen kaputt gingen.

Ich fühle mich nun etwas Veräppelt und Machtlos.


21. Juli 2015 | 17:44

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Verärgerung kann man nachvollziehen, da nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung schon viel dafür spricht, dass "nur" der Partikelfilter die Ursache gewesen ist, wenn der gleiche Defeht nach dem vorherigen Austausch der Pumpe sofort wieder aufgetreten ist.


Aber insoweit sind Sie in der Beweispflicht, was letztlich nur durch ein technisches Gutachten möglicherweise zu Ihren Gunsten geklärt werden kann. "Möglicherweise" deshalb, weil dazu sicherlich die Altteile untersucht werden müssten, so dass Sie diese Teile einem Gutachter zusammen mit der Fehlerbeschreibung vorlegen könnten.

Ob der Gutachter dann aber das von Ihnen angestrebte Ziel herausfinden kann, kann nach den Reparaturen fraglich sein.


Besteht eine Rechtsschutz, die so ein - ungewisses - Gutachten dann auch kostenmäßig übernimmt, könnte es Sinn machen.

Ohne eine eintrittspflichtige Versicherung werden die Kosten bei einem ungewissen (tech.) Ergebnis die Reparaturkosten sehr wahrscheinlich übersteigen, so dass es wirtschaftlich dann sinnlos wäre.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 24. Juli 2015 | 12:07

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