Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Verärgerung kann man nachvollziehen, da nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung schon viel dafür spricht, dass "nur" der Partikelfilter die Ursache gewesen ist, wenn der gleiche Defeht nach dem vorherigen Austausch der Pumpe sofort wieder aufgetreten ist.
Aber insoweit sind Sie in der Beweispflicht, was letztlich nur durch ein technisches Gutachten möglicherweise zu Ihren Gunsten geklärt werden kann. "Möglicherweise" deshalb, weil dazu sicherlich die Altteile untersucht werden müssten, so dass Sie diese Teile einem Gutachter zusammen mit der Fehlerbeschreibung vorlegen könnten.
Ob der Gutachter dann aber das von Ihnen angestrebte Ziel herausfinden kann, kann nach den Reparaturen fraglich sein.
Besteht eine Rechtsschutz, die so ein - ungewisses - Gutachten dann auch kostenmäßig übernimmt, könnte es Sinn machen.
Ohne eine eintrittspflichtige Versicherung werden die Kosten bei einem ungewissen (tech.) Ergebnis die Reparaturkosten sehr wahrscheinlich übersteigen, so dass es wirtschaftlich dann sinnlos wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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