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>> Rechtsschutz für online-Aktivität <<

21. März 2007 13:42 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

DIE FRAGE ALLLER FRAGEN !!!!

Gibt es eigentlich eine Rechtsschutzversicherung für Online-Aktivitäten, (mit Gewerbeschein, aber geringem Umsatz)
die einen absichert gegen Abmahnungen,
Domain-Streitigkeiten, falschen
Angaben im Impressum, bei der Preisauszeichnung,
Widerspruchbelehrung oder Markenrechtsverletzungen ?

Und wenn ja, worauf wäre bei der Suche danach zu achten.
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Ist das evtl. mitversichert (Privatrechtsschutz !).
Oder muss da z.B. Vertragsrecht oder Wettbewerbsrecht mitversichert sein...?
Ist eine Vorlage des Versicherungsvertrages bei einem Anwalt sinnvoll ?
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genauer: obige Beispiele sind der Grund unzähliger Fragen zu diesem Thema.
Das Thema ist dadurch für alle (auch Versicherungsgesellschaften) äußerst interessant.
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Vielleicht hat hier jemand eine Tipp, wie man sich da
bei kleinen Umsätzen versichern kann ?!
Wo doch all jene, die mit wenig Kapital und wenig Umsatz einen Versuch starten, dann oft von großen Firmen mit Rechtsabteilungen dahinter verklagt werden, mit Streitwerten,
die bei vielen dem Umsatz von 230 Jahren entsprechen !
Hier wird Selbstständigkeit im Keim erstickt und Existenzgründungen zum Lotteriespiel ?!
Ist man hier unbegrenzt (mit seinem Vermögen oder Einkommen) haftbar !?
Kann man dies alles mit einer limited in Großbritannien verhindern !

Dank für Eure Mühe .

(wenn der Betrag nicht reicht, vielleicht nur einige Aspekte beantworten , damit man ahnt , ob es sich lohnt , hier weiter nachzuhaken .)



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, und zu denen gehören die Ihrerseits aufgezählten Problemkreise allesamt, sind nach den ARB regelmäßig nicht vom Deckungsschutz umfasst. Insoweit werden Sie Probleme haben, eine Gesellschaft zu finden, die diese Bereiche abdeckt.

Für Rechtsfälle, die Ihre unternehmerische Tätigkeit umfassen, wird Ihnen im Regelfall die Privatrechtsschutz, unabhängig von den ohnehin ausgeschlossenen Wettbewerbsstreitigkeiten, die Deckung versagen.

Insoweit ist Ihnen tatsächlich nur zu raten, bevor man einen geweblichen Auftritt im Internet in Angriff nimmt, entsprechenden Rechtsrat über einen Anwalt einzuholen, um sich im Vorfeld gegen Angriffsmöglichkeiten abzusichern. Dies ist in der Regel zwar nicht ganz günstig, unter Berücksichtigung der dadurch ersparten Kosten einer möglichen Abmahnung jedoch zumeist wieder preiswert.

Als Einzelunternehmer haften Sie in der Tat unbeschränkt und persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Auch eine Limited kann dies nur in sehr begrenztem Maße auffangen. Weitere ausführungen zur Haftung der Ltd. sind jedoch angesichts Ihres Einsatzes nicht möglich.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 22. März 2007 | 00:16

Klingt ja (z.B. für shop-betreiber) sehr beängstigend.
Vielleicht sollten sich alle online-shops zusammenschließen
und sich gegenseitig *versichern*. Zusammen sind wir stark.
Okay,--- mal im Ernst:
gibt´s keine Anbieter von fertigen, juristisch abgesicherten
shops... muss da jeder wegen jeder Preisauszeichnung zum
Anwalt....
gibts keine shop-Anbieter , die einen gegen Gebühr absichern
kann gegen Abmahnungen..etc
wie findet (googled) man dies...?????

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. März 2007 | 00:41

Sehr geehrter Fragesteller,

es gibt eine Vielzahl an Literatur, die auch dem Laien verständlich die gröbsten Fallen beschreibt und vermeiden hilft.

Eine vollständige Abmahnungssicherheit, bereits von Seiten eines Shopanbieters, werden Sie schwerlich finden. Dieses Risiko wird sich kein Anbieter ans Bein binden. Nicht zuletzt wegen der immensen Kosten.

Wenn Sie also in diese Richtung gehen wollen, sollten Sie zuvor gründlichst die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere aus dem Bereich der PreisAngV, des TDG, MDStV und natürlich des BGB studieren. Bei einem kleinen Shop lohnen sich zumeist auch keine eigenen AGB, die regelmäßig eine der größten Abmahnfallen darstellen. Sollten Sie doch eigene erstellen wollen, so sollten Sie günstig erworbene Muster-AGB nicht ungeprüft übernehmen, da u.U. kleine aber feine Differenzen zu Ihrem Geschäftsbetrieb bestehen könnten, die am Ende wieder zum Risiko für Sie werden.

Absolute Rechtssicherheit, oder zumindest die Abgabe der Haftung, werden Sie tatsächlich nur durch Einzelfallüberprüfung durch einen Rechtsanwalt erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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