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Einspruch med. Reha (DRV) -Was muss ich im Anschreiben beachten?

29. August 2009 19:28 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


21:18

Mein zweiter Kurantrag ist erneut abgelehnt worden (der erste wäre bis zum Sozialgericht gegangen-auch nach Begutachtung eines DRV-Arztes).
Nun habe ich erneut eine Absage erhalten. Grund: Erwerbsfätigkeit ist nicht gefährdet und eine med. Reha wird keine Besserung bringen (frei übersetzt, die gängigen Sätze nach § 10 SGB VI werden Sie kennen). Zudem wird behauptet, dass alles ambulant machbar wäre.
Dies ist aber von meiner Psychotherapeutin in einem Gutachten (mit beigelegt) und meiner Allgemeinärztin (im Antrag) verneint worden! Diese Gutachten hat die DRV schlichtweg ignoriert.
Ich bin IT-Beraterin mit deutschlandweiter Reisetätigkeit-diese musste ich einschränken und meinem Arbeitgeber mitteilen (mußte ein Attest vorlegen-liegt auch der DRV vor). Nun erhalte ich massiven Druck durch meinen Arbeitgeber, endlich wieder "zu gesunden".

Meine Fragen nun:
1. Wie sollte ich ein Anschreiben am besten formulieren? Welche Paragraphen sollten erwähnt werden?
2. Ich möchte in eine Spezialklinik (wurde bereits auch im Gutachten der beiden Ärzte empfohlen). Wie sollte ich das formulieren?
3. Wie kann ich das Verfahren beschleunigen? Ich habe bei meinem Arbeitgeber bereits ein Attest vorlegen müssen. Ich muss noch in diesem Jahr eine med. Reha machen, da ich erst einmal bis auf weiteres ein halbes Jahr "Gnadenfrist" habe.
4. Wäre ein erneutes Gutachten meiner beiden Ärzte ratsam? Was sollte hier drin stehen? Meines Erachtens stand schon alles drin, was relevant gewesen wäre.
Ich befürchte, wenn ich diese med. Reha nicht bekomme, meinen Job aufzugeben und mir eine Job ohne Reisetätigkeit suchen müssen.
Zu einem Sozialverband würde ich ungern gehen, da diese sich erst einmal die Akte schicken lassen-das kann dann dauern (es sei denn, sie würden das empfehlen?).
Ich habe eine Rechtschutzversicherung, die zahlt, sobald es vor das Sozialgericht geht.
Besten Dank.
N. Ibrahim

29. August 2009 | 20:48

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Fragen darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Zunächst ist es wichtig und vorrangig zu beachten, dass Sie gegen den ablehnenden Bescheid der DRV fristgerecht innerhalb der dazu zur Verfügung stehenden Monatsfrist Widerspruch einlegen.

Dieser Widerspruch kann in der Tat – insoweit kann ich der Meinung der bislang kontaktierten Sozialverbände nur beipflichten- erst dann sinnvoll begründet werden, wenn bei der DRV die entsprechenden Verwaltungsakten zur Einsichtnahme angefordert wurden und anhand der vorliegenden medizinischen Berichte abgeklärt wurde, inwieweit die Erwerbsfähigkeit bei Ihnen gefährdet ist und welche Maßnahmen am besten dazu geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit auf Dauer zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Dementsprechend kann ich Ihnen nur dringendst empfehlen, hier selbst keine weiteren Stellungnahmen abzugeben, sondern möglichst kurzfristig einen Rechtsanwalt mit Ihrer weiteren Vertretung zu beauftragen.

Allerdings, und das muss hier nochmals klargestellt werden, kann auch dieser erst nach Einsichtnahme in die komplette Verwaltungsakten entscheiden, welcher Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte der sinnvollste ist.

Dies liegt schlicht und einfach daran, dass letztendlich Ihr gesundheitlicher Zustand ausschlaggebend ist, der nur anhand der vorliegenden ärztlichen Berichte objektiv eingeschätzt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rückfrage vom Fragesteller 29. August 2009 | 21:08

Guten Abend Herr Vogt,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, raten Sie mir zu einer Akteneinsicht der DRV. Was ich nicht verstehe: wie kann es sein, dass die DRV sich anmaßt, besser über meinen Gesundheitszustand entscheiden zu können, als zwei Ärzte, bei denen ich seit Jahren in Behandlung bin? Ich bin bereits jahrelang in "ambulanter Therapie". Ab wann gilt diese denn nun als "ausgechöpft"?
Das hört sich für mich nach einem jahrelangen Rechtsstreit über die Frage an: bin ich krank genug für eine Kur oder nicht! Bis dahin bin ich meinen Job los!!
Sie haben die Frage nicht beantwortet, auf welche Weise ich das Verfahren beschleunigen kann. Ist der "Sprung zum Sozialgericht" möglich? Oder muss ich einen vorprogrammierten zweiten Einspruch und eine zweiten Gutachter über mich ergehen lassen?
Besten Dank.
MFG
N. Ibrahim

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. August 2009 | 21:18

Sehr geehrte Ratuschende,

gerne beantworte ich Ihre Nachfragen wir folgt:

Vor der Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben.

Demnach ist ein "Sprung zum Sozialgericht" im Regelfall nicht möglich.

Eine Ausnahme würde dann gelten, wenn Ihnen das Abwarten des Widerspruchsverfahrens nicht zumutbar wäre, da Ihnen dadurch erhebliche Rechtsnachteile drohen würden.

Dies ist im Falle eine beantragten Kur aber normalerweise nicht der Fall.

Sofern Ihr Arbeitsplatz krankheitsbedingt gefärdet ist, sollten Sie ergänuend zum Verfahren vor der DRV eine Schwerbehinderung beantragen, wodurch Sie einen besonderen Kündigungsschutz erlangen würden.

Im Übrigen stehen behandelnde Ärzte immer unter dem Verdacht, Gefälligkeitsgutachten zu erstellen, weswegen vor Gericht im Regelfall nur unabhängigen Gutachtern Glauben geschenkt wird.

Mit freundlichen Grüßen


Ra Michael vogt

ANTWORT VON

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