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Katzenhaltung - Ohne Genehmigung möglich?

| 24. Oktober 2014 13:32 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


16:55

Zusammenfassung

Das generelle Verbot der Katzenhaltung in einem Wohnraummietvertrag ist unwirksam. Es ist eine Interessensabwägung vorzunehmen.

hallo~

ich bin Anfang September in dieser Wohnung eingezogen und habe jetzt vor eine Katze zu haben. Im Vertrag steht:

'Die Haltung von Haustieren wie Hunden, Katzen, Großvögeln (z.B. Papageien oder Beos), Reptilien usw. ist nicht gestattet. Sofern die Vertragspartner etwas anderes wollen, bedarf es einer vorherigen, schriftlichen Vereinbarung, die der Vermieter bei Beeinträchtigung von Mitmietern des Hauses jedoch jederzeit kündigen kann. Ausgenommen sind Kleintiere wie Zierfische, Wellensttische, Hamster o.ä.'

Dann habe ich die Hausverwaltung gefragt, am Anfang haben Sie mir gesagt, das wäre möglich, nur dass ich wahrscheinlich eine Kaution bezahlen müsste, da die Katzen immer öfters die Wohnung Schaden verursachen. Aber dann am Ende sagen sie doch nein, weil die Wohnung gerade komplett modernisiert ist und war viele Kosten dahinter usw....

Als ich den Vertrag abgeschlossen habe, haltete ich es immer noch als möglich, in der Wohnung eine Katze zu halten, andernfalls hätte ich es wahrscheinlich gar nicht unterschrieben. Und ich hatte schon eine Mitmieterin gesehen, die ein kl. Hund haltet, nur ihre Wohnung ist wahrscheinlich nicht so neu wie meine, dafür sie dann bestimmt auch weniger Miete zahlen müsste.

Ich habe heute der Hausverwaltung nochmal eine Email geschrieben, dass ob wir einen Zusatzmietvertrag abschließen könnten, in dem ich mich verpflichten werde, für ALLE Schäden aufzukommen, die die Katze verursachen wird. Nun warte ich noch auf eine Antwort... Ich meine was will man denn noch haben?

Meine Fragen wären, ist es alles zulässig, was dort im Vertrag steht? Wenn er die andere Mitmieterin es erlaubt, dann ist es nicht fair für mich es doch zu verboten, oder? Könnte ich da evtl. noch was machen? Was könnte dann passieren, wenn ich mir ohne eine Vereinbarung mit dem Vermieter eine Katze anschaffe?

Vielen Dank und liebe Grüße!

Eingrenzung vom Fragesteller
24. Oktober 2014 | 13:39
24. Oktober 2014 | 14:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das generelle Verbot der Katzenhaltung in Ihrem Mietvertrag ist unwirksam. Das hat der BGH im letzten Jahr entschieden. Bitte lesen Sie dazu auch diesen Artikel:

http://www.123recht.net/BGH-Generelles-Verbot-der-Hunde-und-Katzenhaltung-ist-unwirksam-__a140224.html

Im Ergebnis ist also eine Einzelabwägung vorzunehmen. Wenn es sich um eine reine Wohnungskatze handelt, ist nicht erkennbar, dass die Interessen der Mietmieter betroffen werden können, so dass Sie einen Anspruch auf Genehmigung der Katzenhaltung haben dürften, den Sie auch gerichtlich durchsetzen können. Dass Sie für die Schäden aufzukommen haben, die die Katze verursacht, ist ohnehin klar.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 24. Oktober 2014 | 15:15

Sehr geehrter Herr Schwartmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Nur nochmal prüfen ob ich es richtig verstanden habe:

Das Verbot der Katzenhaltung in meinem Mietvertrag ist nicht gültig, und wenn ich mir trotz der Ablehnung des Vermieters eine Katze anschaffe, besteht mir immer noch gute Chance gerichtlich den Anspruch durchzusetzen, richtig?

Falls der Vermieter die Katze herausgefunden hätte, hat er das Recht dazu, mich abmahnen, die Katze abzuschaffen und andernfalls den Vertrag kündigen? Auf das reguläre Kündigungsrecht während der Vertragslaufzeit (5 Jahre) verzichtet der Vermieter, so im Mietvertrag.

Die Schäden von der Katze in der Wohnung aufzukommen halte ich ja als selbstverständlich.

Danke und liebe Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Oktober 2014 | 16:55

Die ungenehmigte Katzenhaltung ist kein fristloser Kündigungsgrund, erst recht nicht, wenn Sie einen Anspruch auf Genehmigung der Katzenhaltung haben.

Sie sollten dem Vermieter mitteilen, dass Sie einen Anspruch auf Genehmigung haben und deshalb an der Haltung der Katze festhalten.

Wenn der Vermieter dies nicht möchte, müsste er Sie auf Entfernung der Katze verklagen. Er hat dann aber vor Gericht schlechte Chancen.

MfG
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. Oktober 2014 | 19:51

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