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(Urheberrecht) Nutzung der Facebook Bilder über Facebook Schnittstelle

16. Juni 2013 22:55 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir sind Betreiber einer Website, die den Besuchern Daten automatisiert über den Facebook Graphen anzeigt. Dabei haben die Unternehmen sich nicht explizit bei uns registriert, sondern wir verwenden die öffentlich zugänglichen Daten der Facebook Seite. Diese Daten sind öffentliche Bilder und Texte aus den Facebook-Profilen von Unternehmen und werden mit Hilfe der Facebook API (Schnittstelle) von Facebook geladen. Dabei werden diese auf unseren Servern zwischengespeichert.
Nun wurden wir von einem Fotographen angeschrieben, der im Auftrag eines Unternehmens das Profilbild erstellt hat (Räumlichkeiten des Unternehmens). Dieser verlangt eine Schadenersatzforderung in Höhe von ca. 5 000 Euro wegen unrechtmäßiger Verwendung des Fotos.

Laut Facebook AGBs tritt das Unternehmen die Rechte des Bildes an Facebook ab:

https://www.facebook.com/legal/terms

2. Teilen deiner Inhalte und Informationen
1. Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte") fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- undAnwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz"). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.


Die Developer API Richtlinien besagen, dass wir die Daten auf unseren Servern speichern dürfen:

https://developers.facebook.com/policy/Deutsch/

II. Speicherung und Nutzung der von uns erhaltenen Daten

1. Du kannst Daten, die du durch Nutzung der Facebook-API erhalten hast, zur Verbesserung des Nutzererlebnisses in deiner Anwendung zwischenspeichern, allerdings solltest du versuchen, die Daten auf dem aktuellsten Stand zu halten. Diese Erlaubnis gibt dir keinerlei Rechte in Bezug auf solche Daten.


Laut Urteil des Oberlandesgerichtes Köln durfte auch die Seite 123people.de die Nutzerbilder verwenden. Siehe http://www.zdnet.de/41528277/urteil-fotos-bei-facebook-duerfen-auch-dritte-nutzen/


Ist diese Schadenersatzforderung gerechtfertigt?

16. Juni 2013 | 23:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Nein, entsprechend des Urteils ist die Schadensersatzforderung nicht gerechtfertigt.

Sie sollten den Fotografen auf das Urteil und die Facebook-AGB hinweisen. Wenn er hartnäckig bleibt und/oder einen Anwalt einschaltet, sollten Sie ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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