Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einer Kontopfändung haben Sie mehrere Handlungsmöglichkeiten die Ihnen zur Verfügung stehen:
1. Zahlung der Forderung
Die effektivste, wenn auch nicht immer realisierbare, Möglichkeit ist es, die Forderung zu begleichen, sofern sie denn berechtigt ist. Der Gläubiger wird die Pfändung dann aufheben lassen und das Konto ist wieder frei.
Sollte die Forderung hingegen unberechtigt sein, gibt es die Möglichkeit, "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu zahlen und die Angelegenheit im Anschluss, notfalls gerichtlich, zu klären.
2. Kontakt zum Gläubiger aufnehmen
Sie können darüber hinaus Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und mit diesem einen anderen Weg, z.B. eine Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbaren. Auch so kann eine Freigabe des Kontos durch den Gläubiger erreicht werden.
3. Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln
Das so genannte P-Konto ist gesetzlich geregelt in § 850k ZPO
. Sie haben bis zu 14 Tage nach der erfolgten Pfändung einen Anspruch darauf, dass Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Bank muss die Umwandlung dann innerhalb von 4 Tagen vornehmen. Für die Umwandlung in ein P-Konto gibt es gewisse Voraussetzungen. Ob diese vorliegen, wird Ihnen Ihr Bankberater sagen. Ist das Girokonto dann in ein P-Konto umgewandelt, können Sie über einen pfändungsfreien Sockelbetrag von derzeit 1.073,88 € / Monat frei verfügen. Alles was über den Sockelbetag hinausgeht, wird an den pfändenden Gläubiger abgeführt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
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